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Palliativ-Beratung

Palliativberatung kann und sollte zusätzlich zur onkologischen Betreuung erfolgen. Das Angebot der Beratung richtet sich ganz besonders auch an Patientinnen und Patienten am Beginn einer nicht heilbaren Erkrankung, um rechtzeitig eine umfassende Betreuung zu ermöglichen. Angehörige oder enge Vertraute können dabei einbezogen werden.

Inhalte einer Palliativberatung können sein:

  • Systematische Erfassung von Beschwerden, die die Lebensqualität einschränken können und darauf aufbauend Erstellen eines maßgeschneiderten Behandlungskonzeptes

  • Erörterung besonderer Situationen im Krankheitsverlauf und am Lebensende

  • Eine Beratung zur medizinisch-pflegerischen Versorgung, Vermittlung an entsprechende Dienste

  • Darstellung von Versorgungsmöglichkeiten, z. B. ob ambulante Unterstützung oder stationäre Aufenthalte in Betracht kommen.

  • Darstellung hospizlich-palliativer Begleitung und Betreuung zu Hause

  • Übersicht über geeignete Pflegedienste, Ärztinnen, Ärzte, Kliniken und Hospize in der Nähe

  • Beratung über und Erstellen von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder eines Notfallplans.

Palliativberatung – Ihr gutes Recht!

39b SGB V Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen

(1) Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Der Anspruch umfasst auch die Erstellung einer Übersicht der Ansprechpartner der regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinanspruchnahme. Die Beratung soll mit der Pflegeberatung nach § 7a des Elften Buches und anderen bereits in Anspruch genommenen Beratungsangeboten abgestimmt werden. Auf Verlangen des Versicherten sind Angehörige und andere Vertrauenspersonen an der Beratung zu beteiligen. Im Auftrag des Versicherten informiert die Krankenkasse die Leistungserbringer und Einrichtungen, die an der Versorgung des Versicherten mitwirken, über die wesentlichen Beratungsinhalte und Hilfestellungen oder händigt dem Versicherten zu diesem Zweck ein entsprechendes Begleitschreiben aus. Maßnahmen nach dieser Vorschrift und die dazu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher oder elektronischer Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher oder elektronischer Information des Versicherten erfolgen. Die Krankenkassen dürfen ihre Aufgaben nach dieser Vorschrift an andere Krankenkassen, deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften übertragen.

(2) Die Krankenkasse informiert ihre Versicherten in allgemeiner Form über die Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt für seine Mitglieder das Nähere zu Form und Inhalt der Informationen und berücksichtigt dabei das Informationsmaterial und die Formulierungshilfen anderer öffentlicher Stellen.

Palliativberatung im UCCSH Campus Kiel

Sprechstunde onkologische Supportiv- und Palliativversorgung

In der interdisziplinären hämatologischen und onkologischen Portalambulanz im Karl-Lennert-Krebscentrum bieten erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Palliativmedizin individuelle Beratungen von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zu Themen der onkologischen Supportiv- und Palliativversorgung an. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit onkologischem Fachpflegepersonal und den in der Ambulanz  tätigen Mitarbeitenden des Sozialdienstes und der Psychoonkologie, sowie den spezialisierten Palliativstrukturen.

Eine individuelle Terminvereinbarung kann über die Ambulanzanmeldung

Tel: 0431 500-22555 erfolgen.

Palliativberatung im UCCSH Campus Lübeck

Sprechstunde Palliative Onkologie und Supportivtherapie

Angebote:

  • Erstellung eines palliativen Behandlungskonzeptes

  • Zweitmeinung

  • Nachsorge

  • Symptombehandlung (z. B. Fatigue)

  • Gerinnungsstörungen