In aller Kürze
Das UNHS-SH ist eine mit einer Qualitätssicherung durch die Hörscreeningzentrale Schleswig-Holsteins eingeführte Vorsorgeuntersuchung des Hörens bei Säuglingen unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr etwa 1400 Säuglinge mit einer Schwerhörigkeit geboren. In Schleswig-Holstein sind es etwa 50 pro Jahr.
Was heißt das für diese Kinder?
Ein vermindertes Hörvermögen wird bei einem Teil der Kinder erst im Alter von 12 bis 18 Monaten auffällig. Meist bemerken die Eltern, dass ihr Kind weniger spricht als andere Kinder oder das Kind wird bei einer Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt als wahrscheinlich schwerhörig identifiziert. Große Untersuchungen zeigen, dass der Zeitpunkt der Entdeckung umso später liegt, je geringer die Schwerhörigkeit ausgeprägt ist.
Das Hören ist bereits im ersten Lebensjahr von enormer Bedeutung. Eine zu spät erkannte Hörminderung führt zu einer Verzögerung der Sprachentwicklung und zu einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung.
Durch die Entwicklung neuer, das Kind nicht belastender Hörtests, ist es heute möglich, schon bei Neugeborenen eine Schwerhörigkeit festzustellen. Durch eine frühzeitige Betreuung ist vielfach eine normale Entwicklung der Kinder möglich.
Wie wird Messung bei Neugeborenen durchgeführt?
In Schleswig-Holstein ist ein universelles Neugeborenen-Hörscreening eingeführt worden. Es soll eine Lücke in der Krankenversorgung schließen. Hörstörungen sind bei Kindern die häufigste angeborene Erkrankung. Jedes 1000. Gesundgeborene und jedes 50. Kind mit Risikofaktor für Hörstörung ist hochgradig schwerhörig. Alle Neugeborenen, ca. 25.000 Kinder pro Jahr in Schleswig-Holstein, können durch das Hörscreening schon in der Geburtsklinik auf eventuelle Schwerhörigkeit untersucht werden. Mit portablen Screeninggeräten ist es inzwischen möglich, durch einen schnellen und objektiven Test schon kurz nach der Geburt eine relevante Hörstörung auszuschließen. Bei einem dieser Geräte wird lediglich eine Sonde in das Ohr hineingesteckt und die Messung begonnen (Abb.1). Bei einem anderen Gerät werden zusätzlich zur Ohrsonde noch Elektroden auf den Kopf geklebt (Abb.2). Beide Messungen sind schmerzlos und ungefährlich.
Hörscreening-Zentrale Schleswig-Holstein
Das UNHS-SH wird durch eine Hörscreening-Zentrale unterstützt, welche im UKSH Campus Lübeck angesiedelt ist.
Die Hörscreening-Zentrale informiert und begleitet die Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist.
Bei noch ausstehenden Ergebnissen der Hörteste werden die Eltern mittels Erinnerungsbrief gebeten die Hörfähigkeit des Kindes abzuklären.
Verein zur Förderung des Neugeborenen-Hörscreenings
in Schleswig-Holstein e.V.
Unterstützend für die Hörscreening-Zentrale bei der Aufklärung über Diagnostik, Früherkennung und Betreuung von Kindern mit angeborenen und erworbenen Hörstörungen leistet der Förderverein geeignete Öffentlichkeitsarbeit.
Abb.1:
Messung otoakustischer Emissionen, (nur Ohrsonde)
Vorteile: Dauer nur 1-2 min, wenige Bedienungsfehler, Geräte preiswert (werden oft durch Spenden finanziert)
Nachteile: ab und zu falsch auffällige Ergebnisse, besonders am 1. und 2. Lebenstag, d.h. mehr Nachuntersuchungen und ungerechtfertigte Beunruhigung der Eltern
Abb.2:
Messung akaustisch evozierter Potentiale (Ohrsonde und Elektroden)
Vorteile: selten falsch auffällige Ergebnisse, d.h. wenige Nachuntersuchungen, d.h. zeitnahe Diagnose
Nachteile: Dauer 5-8 min, aufwendige Schulung des Personals erforderlich, sehr teure Geräte, z.T. teures Verbrauchsmaterial (werden selten durch Spenden finanziert)