Selektivverträge zur besonderen Versorgung nach §140a SGB V dienen der interdisziplinären multizentrischen Umsetzung von Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit seltenen Erkrankungen auf Grundlage der Erkenntnisse des nationalen Projektes TNAMSE. Ziel des Vertrages ist es, bei Versicherten mit Verdacht auf eine seltene angeborene, genetische Erkrankung, durch einen interdisziplinären Ansatz und Exomsequenzierung eine sichere Diagnose zu stellen. Teilnehmende Krankenassen finden Sie hier.
Die Maßnahmen zur Zielerreichung umfassen:
Aufklärung, Beratung und Versicherteninformation über die geplante besondere Versorgung
Interdisziplinäre, multizentrische Fallkonferenzen zur Beurteilung der Fälle
Indikationsstellung und Durchführung der Exom-Diagnostik
Auswertung und Befundung der Sequenzvarianten unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
Klinische Bewertung der Analyseergebnisse und Bewertung unklarer Varianten in interdisziplinären Fallkonferenzen
Etablierung einer Datenbank
Qualitätskontrolle und -management