Selektivverträge Exom

Selektivverträge zur besonderen Versorgung nach §140a SGB V dienen der interdisziplinären multizentrischen Umsetzung von Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit seltenen Erkrankungen auf Grundlage der Erkenntnisse des nationalen Projektes TNAMSE. Ziel des Vertrages ist es, bei Versicherten mit Verdacht auf eine seltene angeborene, genetische Erkrankung, durch einen interdisziplinären Ansatz und Exomsequenzierung eine sichere Diagnose zu stellen. Teilnehmende Krankenassen finden Sie hier.

Die Maßnahmen zur Zielerreichung umfassen:

  • Aufklärung, Beratung und Versicherteninformation über die geplante besondere Versorgung

  • Interdisziplinäre, multizentrische Fallkonferenzen zur Beurteilung der Fälle

  • Indikationsstellung und Durchführung der Exom-Diagnostik

  • Auswertung und Befundung der Sequenzvarianten unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse

  • Klinische Bewertung der Analyseergebnisse und Bewertung unklarer Varianten in interdisziplinären Fallkonferenzen

  • Etablierung einer Datenbank

  • Qualitätskontrolle und -management

Weitere Informationen und Unterlagen