Wichtige Fristen und Informationen im Überblick
Die Elternzeit bietet allen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich um die Erziehung und die Betreuung ihres Kindes zu kümmern und hierfür ganz oder teilweise eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen. Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen.
Damit Sie Ihre Elternzeit genießen können, sollten Sie sich im Vorwege mit einigen wichtigen Einzelheiten auseinandersetzen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in den PDF-Dokumenten zusammengefasst.
Informationen zu Teilzeit in Elternzeit
Informationen zur Elternzeit
Teilzeit in Elternzeit
Während Ihrer Elternzeit, können Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Das Wichtigste hierzu haben wir Ihnen im angehängten PDF-Dokument zusammengefasst.
Weitere Informationen und Links
Gerne stellen wir Ihnen den Link zur Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus, und Elternzeit“ zum Download zur Verfügung:
Für Geburten bis 31.08.2021:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770
Für Geburten ab 01.09.2021:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102
So sag ich’s meinen Vorgesetzten
Tipps für die Gespräche mit der Führungskraft finden Sie in der Broschüre zum Download:
Wichtige Informationen für Wissenschaftler*innen und Ärzte sowie Ärztinnen
Bei Beschäftigungsverhältnissen nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG besteht für Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG, einer Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit, einer Beurlaubung oder einer Arbeitszeitreduzierung zur Pflege und Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder sonstiger Angehöriger ein Anspruch auf eine Nachgewährung der Freistellungszeiten.