FFGP - Frauenförder- und Gleichstellungsplan​

Gender Equality Plan (GEP)

Der 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan des UKSH ist in Kraft getreten.

Seit Januar 2025 gilt der 3. Frauenförder- und Gleichstellungsplan für das UKSH und die Tochtergesellschaften.

„Durch konkrete Maßnahmen und Strategien in den Bereichen Recruiting, Personal- und Karriereentwicklung, Kommunikation und Kultur, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Reporting und Controlling wollen wir die Gleichstellung der Geschlechter fördern und sicherstellen, dass Frauen in allen Bereichen und auf allen Ebenen unseres Unternehmens gleichermaßen vertreten sind. Die Umsetzung der Maßnahmen ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe aller Führungskräfte und der Verwaltung des Klinikums.“ (UKSH, Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2025-2028, S. 4)

Ansprechpartnerinnen

Bei Fragen zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan wenden Sie sich gerne an das Team von Beruf&Familie:

Campus Kiel: 0431 500 -11101/ -11105
Campus Lübeck: 0451  500 -11102/ -11103/-11107

Zum Thema Frauenförder- und Gleichstellungsplan steht Ihnen auch die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team zur Verfügung.