Letzte Aktualisierung: 11.9.2023
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbaren Version der Website des UKSH (www.uksh.de).
Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde am 23. Februar 2022 von Dataport vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte über das Testverfahren BIK BITV-Test (Web).
Ergebnis
Die Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Alternativtexte von Grafiken, Bildern und Bedienelemente sind teilweise nicht aussagekräftig genug oder haben leere alt-Attribute.
Einzelnen Elemente des Seitenmenüs lassen sich nicht mit der Esc-Taste schließen.
Web-Formulare sind für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer nur teilweise nutzbar.
Dokumententitel der einzelnen Unterseiten sind teilweise nicht vollständig oder ungenügend aussagekräftig.
Verfügbare PDF-Dokumente sind nur teilweise mit den Anforderungen vereinbar.
Barrieren melden
Geben Sie Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Sprechen Sie uns gerne an.
Kontakt
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de