Gentechnische Sicherheit

Im UKSH dürfen gentechnische Arbeiten ausschließlich in dafür zugelassenen gentechnischen Anlagen stattfinden. Die rechtliche und operative Verantwortung für die Einhaltung des Gentechnikgesetzes und seiner Verordnungen obliegt dem Betreiber, der durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Dieser ist für administrative Aufgaben bei Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungsverfahren sowie für die Umsetzung behördlicher Auflagen zuständig.

Der Betreiber bzw. sein Bevollmächtigter bestellt Projektleiter, die für die Planung und Durchführung gentechnischer Arbeiten verantwortlich sind und beaufsichtigt diese. Zusätzlich wird ein Beauftragter für die Biologische Sicherheit (BBS) eingesetzt, der die Projektleiter überprüft und fachlich berät.