Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

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Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wurde ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Hierbei wurden durch den Bund ab dem 1. Januar 2021 Fördermittel aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Bundesländer und/oder die Krankenhausträger übernehmen darüber hinaus 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein bundesweites Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Ziele des Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellen sich wie folgt dar:

  • Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung

  • Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards

  • Höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens

  • Verbesserung der Patientenversorgung

  • Verwendung international anerkannter technischer, syntaktischer und semantischer Standards beim Austausch medizinischer Daten

  • Durchgehende einrichtungsinterne und einrichtungsexterne Interoperabilität digitaler Dienste

  • Übertragbarkeit von Patient*innen-Dokumenten und Daten in die elektronische Patientenakte (nach § 341 SGB V)

Projektprogramm

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Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) unterscheidet verschiedene Fördertatbestände (FTB), die entsprechende Förderschwerpunkte darstellen und je nach Projekt als vollintegrierte, interoperable Maßnahmenbündel zu verstehen sind. Hierbei gilt es im Zuge eines Fördervorhabens die als sogenannte „Muss-Kriterien“ definierten Anforderungen des jeweiligen FTB umfassend und in Gänze zu erfüllen.

Das UKSH konnte im Rahmen des KHZG-Förderprogramms erfolgreich sechs Vorhaben einwerben, die als KHZG-Projektprogramm zur Umsetzung kommen. Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu den einzelnen FTB-Projekten: