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Krankenpflege und Patientenservice

Entlastungsvereinbarung

Am 30. März 2021 wurde die „Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Entlastungsvereinbarung)“ als schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem UKSH und ver.di abgeschlossen. Durch die gute Zusammenarbeit mit ver.di konnte somit etwas ganz Besonderes für die Pflege am USKH erreicht werden. Deshalb wurde die Entlastungsvereinbarung auch schon vorzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Seit dem 1. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat seine Freigabe für die Entlastungsvereinbarung gegeben und damit am UKSH den Grundstein für bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus in Schleswig-Holstein gelegt.

Mehr Informationen zur Entlastungsvereinbarung

 Wir sind mehr als Applaus - Weiter zur Entlastungsvereinbarung

Was ist die Entlastungsvereinbarung?

Durch die Entlastungsvereinbarung sollen bessere Arbeitsbedingungen im pflegerischen sowie im nicht-pflegerischen Bereich am UKSH und der ZIP gGmbH geschaffen werden und so die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ermöglicht werden.

Gemeinsam leisten wir Großartiges, denn #wirsind das UKSH!

 

Vorstand für Krankenpflege und Patientenservice

Bild von Monika Alke
Monika Alke
Vorstand des UKSH
Vorstand für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten / COO
Telefon Kiel: 0431 500-10020 | Fax: -10014

 

Peggy Geginat
Vorstand für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten
Sekretariat
Telefon Lübeck: 0451 500-10021 | Fax: -10014