Am 30. März 2021 wurde die „Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Entlastungsvereinbarung)“ als schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem UKSH und ver.di abgeschlossen. Durch die gute Zusammenarbeit mit ver.di konnte somit etwas ganz Besonderes für die Pflege am USKH erreicht werden. Deshalb wurde die Entlastungsvereinbarung auch schon vorzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Seit dem 1. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat seine Freigabe für die Entlastungsvereinbarung gegeben und damit am UKSH den Grundstein für bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus in Schleswig-Holstein gelegt.
Mehr Informationen zur Entlastungsvereinbarung
Durch die Entlastungsvereinbarung sollen bessere Arbeitsbedingungen im pflegerischen sowie im nicht-pflegerischen Bereich am UKSH und der ZIP gGmbH geschaffen werden und so die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ermöglicht werden.