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Förderantrag der Förderstiftung des UKSH

Antrag auf Förderung durch die Förderstiftung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH)

Präambel – Profil der Förderung

Grundlage der Förderung durch die Förderstiftung des UKSH sind die Zuwendungsrichtlinien und die Satzung der Förderstiftung des UKSH.

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege in Schleswig-Holstein durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Die Förderstiftung des UKSH fördert insbesondere innovative Vorhaben aus den medizinischen Bereichen des UKSH. Die Projekte sollen den Ruf des UKSH als spitzenmedizinischer Maximalversorger stärken. Die Förderungen sollen die Bedingungen für Patienten, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH verbessern und schwerpunktmäßig entsprechend den Zuwendungsschwerpunkten „Spitzenmedizin mit Breitenwirkung“ sowie „Kunden- und Serviceorientierung“ nachhaltige Optimierungen erzielen.Gemeinsam viel erreicht:

Stärkung innovativer Universitätsmedizin mit mehr als 7,02 Mio. Euro

Seit Gründung im Mai 2013 hat die Förderstiftung des UKSH 145 innovative medizinische Leuchtturm-Projekte (Medizintechnik/Geräte, digitale Zukunftsmedizin, Forschungsvorhaben, Studien u. v. m.) mit einer Fördersumme von mehr als 3,46 Mio. Euro nachhaltig gestärkt. Zusätzlich ist der Aufbau des Stiftungsstock auf mehr als 2,95 Mio. Euro gelungen. Die Gesamteinnahmen der Förderstiftung des UKSH belaufen sich aktuell auf mehr als 7,02 Mio. Euro (Stand: 19.12.2024).

Ihre Chance auf Förderung | Die wichtigsten Infos für Sie im Überblick

Die Förderstiftung des UKSH möchte für Sie Gutes tun!
Reichen Sie Ihren Förderantrag (inkl. der notwendigen Anlagen) bis zum Fr., 21. März 2025 ein.

Alle Informationen, die gesammelten Antragsformulare/-Vorlagen und Videopräsentationen der geförderten Projekte aus 2021-2024 zur Orientierung für Ihren Antrag finden Sie direkt unter uksh.de/gutestun/stiftungsfoerderantrag.

Wir freuen uns über Ihren Antrag!

Wer darf einen Antrag einreichen?

Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie, UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen.

Was gehört zu einem Antrag?

Um Ihnen den Bewerbungsprozess bestmöglich zu verständlichen, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst über die Satzung und die Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung zu informieren.

Bitte beachten Sie, die untenstehenden Unterlagen vollständig einzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Förderwunsches zu gewährleisten.

Die Förderantrag muss schriftlich beantragt werden und besteht aus mehreren Unterlagen. Verwenden Sie hierfür die drei nachstehenden Formulare.

Ein vollständiger Antrag auf Förderung besteht aus diesen Unterlagen

1. Ausgefüllter Förderantrag

Bitte verwenden Sie für Ihren Förderantrag das von uns unten zur Verfügung gestellte Formular zur Antragsstellung und füllen Sie dieses vollständig aus.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass für die Entscheidung über Ihren Förderantrag eine konkrete Antragssumme (entsprechend dem Defizit im Finanzierungsplan) benötigt wird.

2. Kurzzusammenfassung der Förderantrages

Bitte nennen Sie kurz die wesentlichen Gründe, wieso die Förderstiftung des UKSH Ihr Projekt unterstützen sollte. Bitte verwenden Sie für Ihre Kurzzusammenfassung die von uns auf uksh.de/fundraising/foerderantrag_kurzzusammenfassung zur Verfügung gestellte Online-Formular.

3. Erläuternde Planung der Kosten und Finanzen

Die erläuternde Planung der Kosten und Finanzen soll eine Darstellung der einzelnen Kosten- und Finanzpositionen aufzeigen und diese erläutern.

Bitte verwenden Sie die dafür vorgegebene Excel-Vorlage unter diesem Link. Insbesondere für Projekte mit einer komplexeren Kosten- und Finanzierungsstruktur.

Grundsätzlich werden nur solche Projekte gefördert, deren Förderanteil mindestens 5.000 EUR beträgt. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines nennenswerten eigenen Anteils des Geförderten. Dieser kann auch durch Drittmittel, EU-Zuschüsse oder weitere Förderungen erbracht werden.

4. Ausführliche Projektbeschreibung als Anlage (optional)

Gerne können Sie ergänzende Anlagen zu Ihrem Förderantrag der Förderstiftung des UKSH, wie Bilder, eine kurze Projektskizze o. ä., nach Abschluss dieses Online-Formulars unter Angabe Ihres Projekttitels an kuratorium@uksh.de senden.

Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung

Seit Gründung im Mai 2013 sind 145 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr als 3,46 Mio. Euro unterstützt worden (Stand: 19.12.2024).

Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus 2024 sowie den Vorjahren in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" (ab Seite 13) oder auch unter Förderstiftung des UKSH: Video-Präsentationen der geförderten Kuratoriums-Förderanträge 2021 bis 2024 - YouTube als Orientierung für Ihren Antrag an.

Informieren Sie sich zudem gerne über die Rekordförderungen der letzten beiden Jahre in den nachfolgend zur Verfügung gestellten Pressemitteilungen:
» 2024: Rekordfördersumme von mehr als 485.000 Euro für innovative Universitätsmedizin dank der Förderstiftung des UKSH
» 2023: Rekordfördersumme von über 430.000 Euro für innovative Universitätsmedizinim 10-jährigen Jubiläumsjahr der Förderstiftung des UKSH

Kontakt

Förderstiftung des UKSH - Kontakt

FÖRDERSTIFTUNG DES UKSH
c/o Stabsstelle Fundraising
Arnold-Heller-Straße 3
Haus V65 | 24105 Kiel
(0431 | 0451) 500-10 500
kuratorium@uksh.de
uksh.de/foerderstiftung
Finanzamt Kiel-Nord
StNr. 20/291/74759


Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Pit Horst
Geschäftsführer der Förderstiftung des UKSH
Leitung Stabsstelle Fundraising
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 500
pit.horst@uksh.de

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Jan Gomm
Stellvertreter der Stabsstellenleitung
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 505
jan.gomm@uksh.de


VORSITZ DES KURATORIUMS
Ministerpräsident Daniel Günther
Dr. Bernhard Termühlen (stellv. Vorsitzender)

GESCHÄFTSFÜHRER
Dipl.-Kfm. Pit Horst

VORSTAND DER FÖRDERSTIFTUNG
Alexander Eck (Vorsitzender)
Oke Heuer (stellv. Vorsitzender)
Gülten Bockholdt
Dr. Carl Hermann Schleifer
Michael Schütz


1. Antragssteller (Projektträger)

Der Antragsteller ist Mitglied

im Freunde- und Förderverein des UKSH(optional)
im Kuratorium der Förderstiftung des UKSH(optional)

2. Beantragte Fördersumme


3. Projektbezogene Daten

3.1. Titel des Vorhabens/Kurzbeschreibung

maximal 650 Zeichen
Als Anlage können Sie eine ausführliche Projektbeschreibung anfügen.
Ist erfolgt
Handelt es sich um IT-Vorhaben?

HINWEIS: Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Tim.Becker@uksh.de | Tel.: -92900)


3.2. Ziel/e des Projektes

maximal 500 Zeichen

3.3. Förderungszweck entsprechend der Satzung und den Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung

Entsprechend der Satzung
Entsprechend der Zuwendungsschwerpunkte
Sonstiges

3.4. Zielgruppe des Projektes

Reichweite
Zielgruppe

3.5. Projektbeteiligte

Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen.


3.6. Zeitlicher Rahmen des Projektes

Voraussichtlicher Projektbeginn
Voraussichtlicher Meilenstein 1
Voraussichtlicher Meilenstein 2
Voraussichtlicher Meilenstein 3
Voraussichtliches Projektende

3.7. Besonderheiten des Projektvorhabens

a) Welche wirtschaftlichen Effekte werden durch das Projekt erreicht?
Erwartete Zusatzerlöse

Im ersten Jahr nach der Förderung

Im zweiten Jahr nach der Förderung

b) Welchen Innovations-/Leuchtturmcharakter hat das Projekt?
c) Welche Nachhaltigkeit hat das Projekt?

4. Kosten-Finanzierungsplan sowie Verwendung

4.1. Kosten-Finanzierungsplan

Eine erläuternde Planung der Kosten und Finanzen ist beizufügen.

Summe der Gesamtkosten des Projektes

Bei der Förderstiftung des UKSH beantragte Mittel*

*muss identisch sein mit dem Betrag unter 2.


4.2. Verwendungszweck der bei der Förderstiftung beantragen Mittel

Die o.g. beantragen Mittel in Höhe von

werden verwendet für


4.3. Folgekosten

Hinweis: Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen.
Die weiteren Kosten sind unabhängig von der gewünschten Fördersumme vom Antragssteller bzw. in einer eigenen Lösung zu tragen.

4.4. Angaben bei Geräteanschaffungen

Von den beantragten Mitteln sollen Gegenstände angeschafft werden.

Bei Bewilligung der Fördermittel ist ein Beschaffungsantrag nach den Richtlinien des UKSH zu stellen und eine Kopie an die Förderstiftung des UKSH zu übermitteln.


5. Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen, wissenschaftliche Publikationen sowie Evaluationen

Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen

Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Förderstiftung des UKSH.

Publikationen

Wissenschaftliche Begleitung

Evaluationen

Bitte ankreuzen

6. Zurverfügungstellung der beantragten Mittel

Bei positiver Förderentscheidung werden die Mittel auf einen neuen Finanzierungsschlüssel beim UKSH oder beim UKSH Freunde- und Förderverein überwiesen. Der Antragsteller bzw. der Zuwendungsempfänger ist dann dazu verpflichtet, die Fördermittel für den beantragten Zweck und entsprechend dem übermittelten Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden. Die Förderstiftung des UKSH ist schriftlich vom Antragsteller zu informieren, wenn die Fördermittel nicht in vollem Umfang verwendet worden sind. Diese sind nach dem Projektabschluss an die Förderstiftung des UKSH zurück zu überweisen. Die Rücküberweisung ist mit der Drittmittelbewirtschaftung des UKSH und der Förderstiftung des UKSH vom Antragsteller, c/o Stabsstelle Fundraising des UKSH (kuratorium@uksh.de, Tel.: 0431 | 0451 500 10505) zu koordinieren.


7. Erklärung zur Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien

Wir haben die Zuwendungsrichtlinien und die Satzung der Förderstiftung des UKSH zur Kenntnis genommen und erkennen die darin für die Antragsteller vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.

Gut zu wissen

Personalkosten sollen grundsätzlich nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden. Verwaltungs- und Betriebskosten können nur dann und auch nur teilweise gefördert werden, wenn es sich um die Anschubfinanzierung für ein förderfähiges Projekt handelt und wenn die Weiterführung der Maßnahme auch ohne dauerhafte Förderung gesichert ist.

Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen.

Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.


8. Antragserklärungen und rechtsverbindliche Unterschrift(en)

Ich bin autorisiert, den Antrag im Namen der o.g. Organisation einzureichen und bestätige, dass alle Informationen in diesem Förderantrag zutreffend sind.

Falls sich die Verhältnisse gegenüber den Angaben im Förderantrag ändern, werde ich die Förderstiftung des UKSH darüber umgehend informieren.

Mit der Annahme der Förderung werde ich spätestens nach 6 Monaten über den Stand und Fortgang des Projektes oder der geförderten Maßnahme berichten und spätestens drei Monate nach Abschluss einen Verwendungsnachweis verbunden mit einem Abschlussbericht vorlegen.

Ich bin mir bewusst, dass die Förderstiftung die Vorlage prüffähiger Unterlagen mit Originalbelegen verlangen kann und zum Widerruf bzw. zur Rückforderung einer Förderung berechtigt ist, sofern falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden oder der Finanzierungsplan nicht eingehalten wird. Werden die gewährten Fördermittel nicht in vollem Umfang verwendet (z. B. durch Einsparungen, günstigerem Einkauf), sind diese der Förderstiftung des UKSH zurückzuzahlen.


9. AGBs sowie Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen

Ich habe die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs) gelesen, verstanden und akzeptiere sie. Diese sind mir/uns unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.


Bitte bestätigen

10. folgende Unterlagen werden zum Antrag abgegeben

Bitte wählen
Optional abzugeben

Gerne können Sie ergänzende Anlagen zu Ihrem Förderantrag der Förderstiftung des UKSH, wie die Kosten- und Finanzplanung (siehe diese Excel-Vorlage) Bilder, eine kurze Projektskizze o. ä., nach Abschluss dieses Online-Formulars unter Angabe Ihres Projekttitels an kuratorium@uksh.de senden.