Schnell und direkt helfen
Ihr Engagement ist eine wertvolle Unterstützung für die Menschen, die der Universitätsmedizin dringend bedürfen. Ihre Hilfsbereitschaft ermöglicht es, dass der UKSH Freunde- und Förderverein dort helfen kann, wo medizinische Projekte zum Wohle der Patienten und der MitarbeiterInnen des UKSH besondere Unterstützung brauchen.
Gut zu wissen! Wichtiger Hinweis für Online Spenden ab Mitte Dezember
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Online-Spende die Universitätsmedizin des UKSH stärken möchten. Wir möchten Sie informieren, dass je nach Ihrer gewählten Online-Zahlungsart Ihr wertvolles Engagement ggf. erst Anfang des Folgejahres auf dem Spendenkonto des UKSH Freunde- und Fördervereins gutgeschrieben wird. Wünschen Sie, dass Ihre Zuwendungsbescheinigung noch für dieses Jahr ausgestellt ist, wählen Sie bitte die SEPA Sofortüberweisung bzw. tätigen Sie Ihre Spende als direkte Überweisung.
Spendenkonto
Empfänger: UKSH WsG e.V.
IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
Ihre Angabe im Verwendungszweck:
FW12002 zweckfrei
Zudem bitte zeitlich mit zu beachten
Kurz vor sowie während der Feiertage zu Weihnachten und zu Neujahr werden Bankaufträge meist nicht bearbeitet.
Letztes Buchungsdatum für Lastschriften: 30.12. um 22 Uhr
Alle Lastschrift-Spenden, die bis zum Montag, 30.12. um 22 Uhr eingehen, werden noch in diesem Jahr gutgeschrieben - Sie müssen wie gewohnt nichts weiter tun. Lastschrift-Spenden, die nach diesem Termin abgeschlossen werden, werden erst im neuen Jahr gebucht. Damit können sie auch erst für das Jahr 2025 bescheinigt werden.
Bei den übrigen Zahlungsarten gelten folgende Fristen für den Geldeingang:
PayPal: Spenden, die bis zum 30.12. um 23.59 Uhr eingehen, werden unmittelbar dem PayPal-E-Geld-Konto gutgeschrieben und können für das aktuelle Jahr bescheinigt werden.
Kreditkarte / Apple Pay / Google Pay: Kreditkarten-Spenden, die ca. 7-10 Tage vor Jahreswechsel eingehen, werden noch in diesem Jahr gutgeschrieben.
giropay: Der genaue Termin des Zahlungseingangs ist abhängig von Ihrer Bank. Spenden bis einschließlich 23.12. werden unserem Spendenkonto noch in diesem Jahr gutgeschrieben.
Hinweis: Finanzämter haben Toleranzen bei der Wahrung dieser Fristen - am besten erfragen Sie die jeweiligen Regelungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.