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Ihre Chance auf Förderung

Die Förderstiftung des UKSH stärkt dank der starken Kuratoren-Gemeinschaft mit verschiedenen Projekten innovative Universitätsmedizin mit Leuchtturmcharter. Die Fördersumme beträgt jährlich rund 450.000 Euro.

Seit Gründung der Förderstiftung im Mai 2013 wurden so bereits 145 medizinische Vorhaben zur Stärkung innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin am UKSH mit mehr als 3,44 Mio. Euro gefördert.

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH: Zukunft innovativer Universitäts- und Spitzenmedizin des UKSH stärken

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des UKSH erzielen können.


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Die wichtigsten Informationen haben wir in der Broschüre "Ihre Chance auf Förderung" für Sie zusammengefasst.



Die wichtigsten Infos im Überblick


1. Was muss ich einreichen?

Für Ihren Antrag gelten folgende Regularien
1. Zuwendungsrichtlinien der Förderstiftung des UKSH
2. Satzung der Förderstiftung des UKSH

Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung
des UKSH mit den ausgefüllten, nachfolgenden Formularen.

Dokumente und Vorlagen für Ihren Förderantrag
1. Förderantrag der Förderstiftung des UKSH (Online-Formular | digital ausfüllbar)
2. Anlage 1: Zusammenfassung Ihres Förderantrages (Online-Formular | digital ausfüllbar)
3. Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsplan Ihres Förderantrages (Excel-Datei | 1 Seite |  an kuratorium@uksh.de senden)

Bitte füllen Sie alle drei Dokumente vollständig aus. 


2. Wo sollte ich den Antrag einreichen?

Die Förderantrag muss schriftlich beantragt werden und besteht aus o.g. drei Dokumenten. Verwenden Sie hierfür die vorgesehenen oben verlinkten Formulare/Vorlagen. 

Gerne können Sie ergänzende Anlagen zu Ihrem Förderantrag der Förderstiftung des UKSH, wie den Kosten- und Finanzierungsplan (siehe diese Excel-Vorlage), Bilder, eine kurze Projektskizze o. ä., nach Abschluss dieses Online-Formulars unter Angabe Ihres Projekttitels an kuratorium@uksh.de senden.


3. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Prinzipiell können Sie Ihren Antrag das ganze Jahr über einreichen. Damit Ihr Antrag bei den Förderentscheidungen der Vorstands- bzw. Kuratoriumssitzung in 2025 berücksichtigt werden kann, müssen Sie Ihren Antrag allerdings online bis zum Fr., 21.03.2025 bei der Förderstiftung des UKSH | c/o Stabsstelle Fundraising eingereicht haben.

Andernfalls wird Ihr Antrag für den nächsten Förderzeitraum im Jahr 2026 berücksichtigt.

Zeitplanung der Entscheidungen in 2025

3.1 Für Vorstands-Förderanträge mit einem gewünschtem Fördervolumen BIS 20.000 Euro:
Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH entscheidet in der Vorstandssitzung der Förderstiftung über Projektanträge mit einem Förderwunsch bis 20.000 Euro/Antrag bis Mitte Mai 2025.

3.2. Für Kuratoriums-Förderanträge mit einem gewünschtem Fördervolumen ÜBER 20.000 Euro:
In der Vorstandssitzung nimmt der Vorstand der Förderstiftung des UKSH zudem eine Vorauswahl der „Kuratoriums-Förderanträge“ vor. Diese Vorauswahl legt fest,welche Antragsteller der „Kuratoriums-Förderanträge“ die Möglichkeit erhalten, ihr Projekt persönlich vor dem Kuratorium in der Kuratoriumssitzung vorzustellen. Zum Zwecke der Vorstellung kommen wir im weiteren Verlauf (nach der Vorstandssitzung der Förderstiftung des UKSH) auf die Antragstellerinnen und Antragsteller der vorausgewählten Projektanträge noch einmal gesondert zu (Stichwort: Video-Präsentationen).

Das Kuratorium der Förderstiftung des UKSH wird voraussichtlich über Projektanträge mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro bis Ende Juli 2025 entscheiden.

Bei positiver Entscheidung stehen die Fördermittel dem jeweiligen Antragssteller bereits ca. 4 Wochen nach den o.g. Sitzungen zur Verfügung.


 4. Wer darf einen Antrag stellen?

Es dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
sowie der gemeinnützigen UKSH-Tochtergesellschaften (Zentrum für Integrative Psychiatrie,
UKSH Akademie, UKSH Ambulanzzentrum und IBAF Logopädieschule am UKSH) Anträge einreichen. 


5. Zuwendungsrichtlinien

Wichtige Hinweise | Auszüge aus den Zuwendungsrichtlinien und dem Förderantrag
1. Ihr gewünschtes Fördervolumen muss mindestens 5.000 Euro betragen.
2. Ihr medizinisches Vorhaben muss den Zuwendungsrichtlinien entsprechen.
3. Ein substanzieller finanzieller Eigenanteil muss erbracht werden.
4. Personalkosten sollen nicht gefördert, sondern vom UKSH selbst getragen werden.
5. Bei Anschaffungen gelten grundsätzlich die aktuellen Beschaffungsrichtlinien des UKSH.
6. Bei IT-Vorhaben ist die IT des UKSH vor Antragsabgabe einzubinden und der gewünschte Ressourcenbedarf mit der IT abzustimmen. Bitte wenden Sie sich diesbzgl. z.B. an Herrn Dr. Tim Becker (Mail: tim.becker@uksh.de | Tel.: -92900) 
7. Der Vorstand der Förderstiftung des UKSH kann von den eingereichten Projektanträgen mit einem Förderwunsch von jeweils über 20.000 Euro eine Vorauswahl treffen, die dann zur Förderentscheidung dem Kuratorium vorgestellt wird.


6. Was ist der Förderschwerpunkt?

Förderschwerpunkt: Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH sowie Förderung von medizinischen Leuchtturmprojekten in der Universitätsmedizin

Förderschwerpunkt der Förderstiftung des UKSH ist insbesondere die Stärkung der Innovations- und Spitzenmedizin des UKSH. Zudem sind medizinische Vorhaben besonders förderwürdig, die einen besonderen Nutzen für Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten und ein besonderes Alleinstellungsmerkmal - Leuchtturmcharakter - der Universitätsmedizin erzielen können.


7. Geförderte Projekte für Sie zur Orientierung!

Seit Gründung im Mai 2013 sind 145 medizinische Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von mehr
als 3,44 Mio. Euro unterstützt worden. Sehen Sie sich gerne die Gutes tun!-Projektförderungen aus
2024 sowie den Vorjahren (im diesem PDF ab Seite 12) oder auch unter
UKSH_Kuratoriums-Foerderantraege_Wahlunterlagen_2020_YouTubeFörderstiftung des UKSH: Video-Präsentationen der geförderten Kuratoriums-Förderanträge 2021 bis 2024 - YouTube als Orientierung für Ihren Antrag an.


8. Erklärung zur Anerkennung der Satzung und der Zuwendungsrichtlinien

Die Zuwendungsrichtlinien und Satzung der Förderstiftung des UKSH werden mit Einreichung des Förderantrags zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller erkennt die darin für ihn vorgesehenen Verpflichtungen an, insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten.

AGBs sowie Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen
Mit der Absendung des Online-Förderantrages akzeptiert der Antragsteller die Compliance, Transparenz- und Datenschutzbestimmungen sowie die Allgem. Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese sind unter www.uksh.de/gutestun/datenschutz gut und verständlich zugänglich.


Wir möchten für Sie Gutes tun!

Bewerben Sie sich gern mit Ihrem medizinischen Vorhaben bei der Förderstiftung des UKSH. Wir freuen uns über Ihren Förderantrag!

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung

Pit HorstPit Horst
Geschäftsführer der Förderstiftung des UKSH
Leitung Stabsstelle Fundraising
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 500
pit.horst@uksh.de

 

 

Jan Gomm

 

Jan Gomm
Stellvertreter der Stabsstellenleitung
+ 49 (0431 | 0451) 500-10 505
jan.gomm@uksh.de

Bild von Jan Gomm
Jan Gomm
Stabsstelle Fundraising
Stellvertr. Leitung der Stabsstelle, Spenden & Finanzen, Veranstaltungsorganisation, CRM
Telefon Kiel: 0431 500-10505 | Fax: -10504

 

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