Mykobakterien (Kultur und Mikroskopie)

TestumfangDirektpräparat nach Ziehl-Neelsen-Färbung
kulturelle Anzucht
Antibiogramm
MindestbearbeitungszeitMikroskopie:  24-48 Stunden Kultur: positive Befunde werden sofort mitgeteilt,
negative Befunde 8 Wochen
Probenbearbeitungwerktags
Geeignete MaterialienBAL, Bronchialsekret, Trachealsekret, Sputum; Punktionen, Aspirate, Exsudate; Gewebe/Biopsate; Menstrualblut, Ejakulat; Morgenurin, Stuhl, Blut und Knochenmark nur bei Patienten mit zellulärem Immundefekt. Einsendung von nicht-respiratorischen Materialien (insbesondere Liquor, Blut (Citrat) und Knochenmark) nur nach Rücksprache mit diensthabender Akademiker*in der Mikrobiologie
Erforderliche MengeMindestmengen (!):
Sputum 2-5 ml
Bronchialsekret 2-5 ml
BAL 20-30 ml
Magennüchternsekret 2-5 ml; Magenspülwasser 20-30 ml
Urin 30 ml
Liquor 3-5 ml (je für Kultur, PCR)
Aszites und Pleurapunktat 30-50 ml
Menstrualblut /Sperma 1 ml
Citratblut 5-10 ml
Stuhl 1-2 g
Gewebe so viel wie möglich
Transportgefäßweitere Informationen
Transportbedingungenweitere Informationen
Materialgewinnungerstes Morgensputum: Wegen der Gefahr der Kontamination mit nicht tuberkulösen Mykobakterien sollte vor der Geweinnung keine Mundspülung erfolgen. Das Material aus der Tiefeabhusten (kein Speichel oder Nasensekret)Induziertes Sputum: mit 5-10% Kochsalzlösung
Urin: Erster Morgenurin oder nach Katheterisierung (nicht aus liegendem Dauerkatheter entnehmen)
Magensaft: Nüchternmagensaft morgens
Biopsien/Gewebe: durch Zusatz von adäquaten Mengen steriler Kochsalzlösung vor dem Austrocknen schützen.
Menstrualblut: Gewinnung bei gynäkologischer Untersuchung 1:1 mit sterilem Wasser verdünnen
BesonderheitenKultur erfolgt für tuberkulöse Mykobakterien bei 37°C sowie, bei entsprechender Anforderung auf nicht-tuberkulöse Mykobakterien, zusätzlich bei 30°C (z.B. für Mycobacterium marinum). Für Urin- und Stuhlproben werden nicht mikroskopiert. Bei BCG Bahandlungen bitte Rücksprache mit dem Labor halten.
Bei noch nicht gesicherter Diagnose sind mindestens 3 Proben an unterschiedlichen Tagen zu entnehmen. Bei Vorbehandlung oder paucibacillären Infektionen (z.B. ZNS, Knochen) können häufigere Untersuchungern erforderlich sein.
Meldepflicht nach §7Ja, Nachweis säurefester Stäbchen und der kulturelle Nachweis von Mycobacterium tuberculosis/africanum oder M.bovis