Testumfang | Direktpräparat nach Ziehl-Neelsen-Färbung kulturelle Anzucht Antibiogramm |
Mindestbearbeitungszeit | Mikroskopie: 24-48 Stunden Kultur: positive Befunde werden sofort mitgeteilt, negative Befunde 8 Wochen |
Probenbearbeitung | werktags |
Geeignete Materialien | BAL, Bronchialsekret, Trachealsekret, Sputum; Punktionen, Aspirate, Exsudate; Gewebe/Biopsate; Menstrualblut, Ejakulat; Morgenurin, Stuhl, Blut und Knochenmark nur bei Patienten mit zellulärem Immundefekt. Einsendung von nicht-respiratorischen Materialien (insbesondere Liquor, Blut (Citrat) und Knochenmark) nur nach Rücksprache mit diensthabender Akademiker*in der Mikrobiologie |
Erforderliche Menge | Mindestmengen (!): Sputum 2-5 ml Bronchialsekret 2-5 ml BAL 20-30 ml Magennüchternsekret 2-5 ml; Magenspülwasser 20-30 ml Urin 30 ml Liquor 3-5 ml (je für Kultur, PCR) Aszites und Pleurapunktat 30-50 ml Menstrualblut /Sperma 1 ml Citratblut 5-10 ml Stuhl 1-2 g Gewebe so viel wie möglich |
Transportgefäß | weitere Informationen |
Transportbedingungen | weitere Informationen |
Materialgewinnung | erstes Morgensputum: Wegen der Gefahr der Kontamination mit nicht tuberkulösen Mykobakterien sollte vor der Geweinnung keine Mundspülung erfolgen. Das Material aus der Tiefeabhusten (kein Speichel oder Nasensekret)Induziertes Sputum: mit 5-10% Kochsalzlösung Urin: Erster Morgenurin oder nach Katheterisierung (nicht aus liegendem Dauerkatheter entnehmen) Magensaft: Nüchternmagensaft morgens Biopsien/Gewebe: durch Zusatz von adäquaten Mengen steriler Kochsalzlösung vor dem Austrocknen schützen. Menstrualblut: Gewinnung bei gynäkologischer Untersuchung 1:1 mit sterilem Wasser verdünnen |
Besonderheiten | Kultur erfolgt für tuberkulöse Mykobakterien bei 37°C sowie, bei entsprechender Anforderung auf nicht-tuberkulöse Mykobakterien, zusätzlich bei 30°C (z.B. für Mycobacterium marinum). Für Urin- und Stuhlproben werden nicht mikroskopiert. Bei BCG Bahandlungen bitte Rücksprache mit dem Labor halten. Bei noch nicht gesicherter Diagnose sind mindestens 3 Proben an unterschiedlichen Tagen zu entnehmen. Bei Vorbehandlung oder paucibacillären Infektionen (z.B. ZNS, Knochen) können häufigere Untersuchungern erforderlich sein. |
Meldepflicht nach §7 | Ja, Nachweis säurefester Stäbchen und der kulturelle Nachweis von Mycobacterium tuberculosis/africanum oder M.bovis |