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Startseite > Artikel-Startseite > Ihre Spendenbescheinigung

 

Gut zu wissen!

Ihre Zuwendungsbescheinigung

 

1. Ihre Adressdaten für das Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung

Für Ihr wertvolles Engagement können wir Ihnen einen Spendenbescheinigung ausstellen. Lassen Sie dem Team Fundraising des UKSH gern Ihre Adressdaten zukommen (per E-Mail an: gutestun@uksh.de), damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können.

 

2. Vereinfachter Spendennachweis

Gut zu wissen! Bis zu einem Spendenbetrag von 300,00 € ist keine formale Zuwendungsbescheinigung – zwingend  – erforderlich. Als vereinfachter Spendennachweis dient bis 300,00 € der Überweisungsbeleg. Wir werden vom UKSH Freunde- und Förderverein allen Spenderinnen und Spendern, die uns Ihre vollständige Adresse übermittelt haben, eine Spendenbescheinigung zusenden.

 

3. Ihr Engagement wird zu 100% für die gute Sache und den von Ihnen gewünschten Zweck verwendet!

Gut zu wissen: 100% Ihres Engagements kommen an, da die Spendenverwaltungskosten vom UKSH getragen werden.