Entdecken Sie die vielseitigen Möglichkeiten, gemeinsam mit dem UKSH Freunde- und Förderverein und der Förderstiftung des UKSH Gutes zu tun! Jedes Engagement hilft uns dabei, die Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein nachhaltig zu stärken – für eine zukunftsorientierte Behandlung unserer jährlich mehr als 500.000 Patientinnen und Patienten, für deren Angehörige und unsere über 16.000 UKSH-Mitarbeitenden, die Patientinnen und Patienten in Not rund um die Uhr fürsorglich und verantwortungsbewusst spitzenmedizinisch versorgen.
Jede Unterstützung leistet einen wichtigen Beitrag!
Wir freuen uns, wenn Sie sich für unser höchstes Gut, unsere Gesundheit, engagieren möchten! Bspw. durch eine Mitgliedschaft im UKSH Freunde- und Förderverein, eine zweckfreie oder zweckgebundene Spende, eine Spendenaktion oder ein Engagement im Kuratorium der Förderstiftung des UKSH!
Gemeinsam blicken wir zurück auf ein bewegtes Jahr, das unsere Achtsamkeit und unser Bewusstsein dafür gestärkt hat, wie wichtig Gesundheit und Frieden für uns alle ist.
Für Ihr wertvolles Engagement zur Stärkung der Universitätsmedizin möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken. Gemeinsam mit Ihnen und einer starken Gemeinschaft aus Freunden und Förderern haben wir viel Gutes für die Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und alle Mitarbeitenden des UKSH erreicht. Diesen positiven Weg möchten wir gerne 2024 mit Ihnen zusammen fortsetzen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit
sowie ein gesundes neues Jahr!
Ihr Gutes tun!-Team der Stabsstelle Fundraising
UKSH-Gutes tun!-Spendenkonto
Empfänger: UKSH WsG e. V. | Förde Sparkasse | IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22
Ihre Angabe im Verwendungs-Zweck:
FW12002 für eine zweckfreie Spende oder
zweckgebunden analog der Spendenmöglichkeiten am UKSH
Gut zu wissen! 100 Prozent kommen an:
Die Spendenverwaltungskosten werden vollständig vom UKSH getragen.
Informationen zu Ihrer Spendenbescheinigung
Ihre Zuwendungen/Spenden für 2023 bis spätestens zum 30.12.2022 überweisen
Bitte überweisen Sie Ihre Spende bis spätestens zum 30.12.2023, wenn Sie Ihre Spende für das Jahr 2023 vorsehen. Kurz vor sowie während der Feiertage zu Weihnachten und zu Neujahr werden Bankaufträge meist nicht bearbeitet.
Spenden, die nach diesem Datum eingehen, werden im Januar 2024 gutgeschrieben und in der Zuwendungsbescheinigung für 2024 ausgewiesen.
Ihr Gutes tun!-Team der Stabsstelle Fundraising
Immer up to date auf dem UKSH-Gutes tun!-YouTube-Kanal
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