Als Patient möchten Sie verständlicherweise im Vorwege wissen, welche Kosten entstehen und was Sie selbst zahlen müssen.
Behandlungskosten GKV
Die Kostenübernahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind klar geregelt.
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung
Wichtig für Sie ist: Alle diagnostischen Schritte, in denen es darum geht, die Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches herauszufinden, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Ebenso wird eine rein medikamentöse Behandlung, z. B. bei Störungen der Eizellreifung, vollständig bezahlt. Für weitergehende Behandlungen übernimmt die GKV zumindest 50 % der Kosten. Die andere Hälfte müssen Sie als Patient selber zahlen. Die anteilige Kostenbeteiligung der GKV erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Als Kinderwunschpaar müssen Sie verheiratet sein.
Sie müssen beide 25 Jahre oder älter sein.
Der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme endet mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50. Geburtstag des Ehemanns.
Sie müssen beide HIV- und Hepatitis-negativ sein.
Von der Krankenkasse muss vor Therapiebeginn ein Behandlungsplan genehmigt werden.
Vor Beginn einer Inseminations-, IVF- oder ICSI-Behandlung müssen Sie von einem Facharzt beraten worden sein.
Die Anzahl der Behandlungen, an denen sich die GKV mit 50 % beteiligt, sind begrenzt auf maximal:
8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation ("Spontanzyklus") oder
3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation ("Stimulierter Zyklus") oder
3 IVF- oder ICSI-Behandlungen.
Die folgenden Kostenangaben für die unterschiedlichen Therapien sind Orientierungswerte. Im Einzelfall einer Behandlung können die entstehenden Kosten abweichen (z. B. bei geringerem oder höherem Medikamentenbedarf, kürzerer oder längerer Behandlung).
Therapie | Eigenanteil pro Zyklus | Anzahl der möglichen Zyklen mit Kassenunterstützung |
Zyklusbeobachtung | Kostenlos | |
Eibläschenuntersuchung und Eisprungauslösung | Kostenlos | |
Insemination ohne hormonelle Stimulation | ca. 100 € | 8 Zyklen |
Insemination mit Stimulation | ca. 435 € | 3 Zyklen |
IVF (inkl. Medikamente und Narkose) | ca. 1600 € | 3 Zyklen |
ICSI (inkl. Medikamente und Narkose) | ca. 1800 € | 3 Zyklen |
Einige Kassen übernehmen mehr als die 50% der Kosten! Üblicherweise müssen dazu beide Partner in diese Kasse wechseln. Der Kassenwechsel dauert zumindest 6 Wochen. Sprechen Sie uns an - wir haben die Erfahrung und beraten Sie zum optimalen Vorgehen!
Zusatzleistungen im Selbstzahlerverfahren
Folgende Leistungen werden von gesetzlichen und privaten Versicherungen üblicherweise nicht übernommen und müssen daher mit Ihnen abgerechnet werden:
Polkörper- oder Embryonenbiopsie | ca. 260 € (Basis 1 Eizelle, ca. € 115,- pro weitere Eizelle) |
Assisted Hatching (Schlüpfhilfe) | ca. 208 € je Embryo |
TESE-Aufbereitung für die ICSI | ca. 326 € |
Kryokonservierung von befruchteten Eizellen | ca. 505 € (bis zu 4 x befruchtete, überzählige Eizellen) |
Auftauzyklus (Kryotransferzyklus) | ca. 834 € |
PICSI | ca. 463 € |
Ca-Ionophor Eizellaktivierung | ca. 156 € |
wenn kein Behandlungsfall nach "Kryo-RiLi" des GBA (z.B. Krebserkrankung)
Kryokonservierung von Spermien | ca. 515 € |
Kryokonservierung von Hodengewebe | ca. 764 € |
Kryokonservierung von Eierstockgewebe | ca. 932 € |
Social freezing (Vorratslagerung von Eizellen) | ca. 1.431€ (4 Eizellen, weitere 4 Eizellen je € ca. € 202,-) |
Es handelt sich bei den angeführten Kosten um Schätzungen für die ärztlichen Leistungen. Teilweise entstehen zusätzliche Kosten, z.B. für Medikamente oder Leistungen anderer Ärzte (Narkose, Humangenetik). Sprechen Sie uns bitte an, und lassen Sie sich die geschätzten Kosten genau erklären.
Behandlungskosten PKV
Die Kostenübernahmen bei den Privatkassen richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen
Hier muss immer im Einzelfall entschieden werden, weil die Konditionen bei der Vielzahl der Versicherungsverträge unterschiedlich sind. Oft fertigen wir ein ärztliches Gutachten für den Versicherungsträger an oder beantworten von dort zugesandte Fragenkataloge der Versicherungen, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Wenn Sie beide bei unterschiedlichen Versicherungen versichert sind, muss ebenfalls im Einzelfall entschieden werden. Hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.
Wichtige Informationen für PKV Versicherte
Eine Leistungspflicht für die PKV besteht üblicherweise nur dann, wenn
die versicherte Person eine organisch bedingte Unfruchtbarkeit aufweist
die angewandte Methode indiziert ist
hinlänglich Aussicht auf Erfolg besteht (üblicherweise ist damit eine Schwangerschaftschance ≥15% pro Zyklus gemeint)
Im Gegensatz zur GKV besteht in der PKV das sogenannte "Verursacherprinzip". Das bedeuted, dass die PKV des "Verursachers" der Unfruchtbarkeit für die gesamten Behandlungskosten (als auch die des Partners) aufkommen muss.
Einige medizinisch sinnvolle Maßnahmen, wie z.B. Kryokonservierung von überzähligen befruchteten Eizellen, übernimmt die PKV üblicherweise nicht. Bitte sprechen Sie uns an, wir klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Optionen und die optimale Abrechnung mit Ihrer PKV.