Angebot und Service

Bei Interesse an einer wissenschaftlichen Nutzung von Biobank-Proben und/oder Daten können Sie sich bei der Geschäftsstelle von P2N informieren.

Antragstellung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Proben und/oder Daten aus einer der Partnerbiobanken in P2N wissenschaftlich nutzen möchten, finden nachfolgend Hinweise zur Antragstellung.

Die Nutzung von Proben und/oder Daten muss bei der Geschäftsstelle von P2N formal beantragt werden. Bitte erstellen Sie dafür einen Nutzungsantrag im P2N-Antragsportal. Das Antragsportal ermöglicht die papierlose Antragsstellung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4-6 Wochen eine Mitteilung, ob Ihr Antrag bewilligt wurde. In diesem Fall wird die Proben- bzw. Daten-liefernde Partnerbiobank im P2N-Netzwerk Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Vor Nutzung des P2N-Antragsportals müssen Nutzer sich einmalig im Portal registrieren und erhalten ein Login/Password. Auf der P2N-Portal Webseite finden Sie einen Link zu einer howto-Seite mit weiteren Informationen zum Beantragungsprozess.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die P2N-Geschäftsstelle: transfer@p2n-sh.de

Beteiligung der Ethikkommission

Jeder Antragsteller ist verpflichtet, sich vor Einreichung eines Antrags auf Proben- und/oder Datennutzung bei der für ihn zuständigen Ethikkommission beraten zu lassen. Dies ist durch Vorlage des Votums der Ethikkommission nachzuweisen. Ist die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der CAU zuständig, genügt im Antrag die Angabe des Aktenzeichens des abgeschlossenen positiven Ethikvotums. Falls anwendbar, kann für eine beantragte Proben- und/oder Datennutzung ein Aktenzeichen aus einer früheren Beratung angegeben werden; da alle Nutzungsanträge zur Überprüfung an die Ethikkommission weitergeleitet werden, gilt dadurch die aktuelle Beratungsverpflichtung als erfüllt.