Welche Kinder und Jugendlichen werden im SPZ Lübeck betreut?
Wir möchten die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbessern, die eine Entwicklungsstörung oder Behinderung haben und dadurch im Alltagsleben eingeschränkt sind.
Diese Einschränkungen können sich auf die persönliche Entwicklung, das Familienleben, Kindergarten, Schule oder Ausbildung und Freundeskreis beziehen. Der sozialpädiatrische Ansatz ermöglicht diesen Kindern und Jugendlichen eine gleichzeitige Betreuung von verschiedenen Fachleuten aus dem ärztlichen, psychologischen, pädagogischen oder therapeutischen Bereich.
Wir betreuen im SPZ alle Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit einer Entwicklungsstörung oder einer angeborenen bzw. erworbenen Behinderung,
wie z.B.
Entwicklungsrisiken nach schwerer Geburt, Frühgeburt, Infektionen oder Unfällen
Angeborenen Fehlbildungen jeder Art
Querschnittslähmungen, Spina bifida
Chromosomenstörungen
Schwer zu behandelnden Anfallsleiden (Epilepsie)
Fortschreitenden Erkrankungen des Nervensystems und der Muskeln
Entwicklungsstörungen, deren Ursachen unbekannt und die nicht einzuordnen sind.
Unklare Bewegungsstörungen