Medizinische Qualitätssicherung am UKSH

Das UKSH beteiligt sich zusätzlich zu den gesetzlich verpflichtenden Verfahren der externen Qualitätssicherung gemäß den Vorgaben des G-BA  an verschiedenen freiwilligen Qualitätssicherungsverfahren, um eine optimale medizinische Behandlungsqualität sowie allerhöchste Patientensicherheit zu gewährleisten.

Qualitätssicherung im Krankenhaus dient zur Messung und Bewertung der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Organisation und der Versorgung. Aufgabe der Qualitätssicherung lt. den entsprechenden Vorgaben des G-BA ist neben der Messung und Bewertung aber auch die Sicherstellung von Qualität durch die Behebung von Qualitätsdefiziten und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Letztlich dient Qualitätssicherung dazu, das Vertrauen darauf zu erzeugen, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Qualitätssicherung ist Führungsaufgabe. – Die Klinikdirektionen des UKSH stimmen sich engmaschig mit den in ihren jeweiligen Abteilungen benannten Verantwortlichen sowie mit den Ansprechpersonen in der Stabsstelle UEVA ab, um sich kontinuierlich gemeinsam für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erbrachten Qualität zu engagieren.