Hinweise betreffend Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)

Regeln, Vorschriften und Normen einzuhalten ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Jedoch können unbeabsichtigte Fehler jedem passieren und gehören um Arbeitsleben dazu. Bewusste Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Verhaltensgrundsätze sind aber nicht zu tolerieren und zu melden.

Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dem CM potentielle oder nachweißliche Verstöße zu melden, insbesondere solche, die die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) missachten.

Ihre Meldungen werden vertraulich behandelt.

Folgenden Meldemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Anonyme Meldungen – Nutzen Sie dafür das elektronische Hinweisgebersystem

  • E-Mailcompliance@uksh.de

  • Telefon – Campus Kiel 0431 500-10800 | Campus Lübeck 0451 500-10800

  • Persönlich – Compliance Management | Campus Kiel
    Brunswiker-Straße 10 | Haus V40 | 3. Etage | Raum 327+328 (nach Vereinbarung)

  • Persönlich – Compliance Management | Campus Lübeck
    Maria-Goeppert-Straße 7a | MFC V | 2. Etage (nach Vereinbarung)

  • Briefpost – Compliance Management | UKSH Campus Kiel | Arnold-Heller-Str. 3 | Haus V40 | 24105 Kiel

  • Briefpost – Compliance Management | UKSH Campus Lübeck | Maria-Goeppert-Straße 7a | MFC V | 23562 Lübeck