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Weiterbildungsbefugnisse

weiterbildungsbefugnis intensiv notfall_Logo

Die Klinik für Innere Medizin III besitzt die volle Weiterbildungsbefugnis (18 Monate) zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin gemäß der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Februar 2020.

Die Klinik für Innere Medizin III besitzt zudem die volle Weiterbildungsbefugnis (24 Monate) zur Erlangung der DGK-Zusatzqualifikation „Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin.