Badegewässer

Badegewässerüberwachung

Definition

Grundlage für die Badegewässerüberwachung bilden die EG-Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung vom 15. Februar 2006 und die Landesverordnung Schleswig-Holstein über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer vom 10. September 2018.

Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Küstengewässers oder eines oberirdischen Gewässers, bei dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet wird und für den kein dauerhaftes Badeverbot erlassen wurde. Außerdem ist in der Regel vom Vorliegen eines Badegewässers auszugehen, wenn auf die Badestelle hingewiesen oder sie im touristischen Kontext beworben wird, wenn Maßnahmen zur Sicherung von Badenden getroffen worden sind oder wenn der Betreiberin oder dem Betreiber zurechenbare infrastrukturelle auf die Bedürfnisse von Badenden ausgerichtete Gegebenheiten, wie zum Beispiel sanitäre Einrichtungen, Kioske und/ oder Parkplätze vorhanden sind.

Eine Badestelle ist das Badegewässer einschließlich der angrenzenden Landfläche mit den dazugehörigen Einrichtungen.

Die Badestellen unterliegen in vollem Umfang den aufwändigen, hohen Standards und Anforderungen der EU und des Landes Schleswig-Holstein an Badegewässer.

Untersuchungsparameter

Nach der Badegewässerverordnung werden zur hygienischen und gesundheitlichen Bewertung der Badegewässerqualität die mikrobiologischen Parameter Escherichia coli (E. coli) und Intestinale Enterokokken (I.E.) untersucht. Die ermittelte Menge dieser beiden Bakteriengruppen lässt Rückschlüsse über den Verschmutzungsgrad des Gewässers mit anderen Mikroorganismen fäkaler Herkunft zu. Diese Untersuchung ist von der EU vorgeschrieben und wird streng überwacht.

Escherichia coli

kommen bei Menschen und Säugetieren in großer Zahl im Dickdarm vor. Diese Bakterien können durch Abwasser oder direkt durch Fäkalien in die Gewässer gelangen. Der Nachweis von E. coli in Badegewässerproben erfolgt mittels eines standardisierten Verfahrens (DIN EN ISO 9308-3), welches eine miniaturisierte Flüssiganreicherung im Mikrotiterplatten-Format einsetzt. E. coli gilt als Anzeige dafür, dass ein Badegewässer möglicherweise fäkal verunreinigt ist. Man nennt E. coli daher auch Indikatorkeim, da der Nachweis einen Hinweis auf das Vorhandensein gesundheitsgefährdender Darmbakterien gibt. So können mit den Abwässern zum Beispiel Salmonellen und andere Durchfallerreger ins Badegewässer gelangen. E. coli lösen selbst in der Regel keine Erkrankungen aus.

Intestinale Enterokokken

sind wie E. coli typische Darmbewohner. Sie weisen ebenfalls auf eine Verunreinigung des Gewässers durch Abwässer oder Fäkalien und damit auf eine hygienisch nicht einwandfreie Badegewässerqualität hin. Intestinale Enterokokken werden in Badegewässerproben mittels DIN EN ISO 7899-1, wie für E. coli ein Flüssiganreicherungsverfahren in Mikrotiterplatten, nachgewiesen. Da sie in der Umwelt meist länger überleben als E. coli, können sie auch länger zurückliegende Verschmutzungen anzeigen. Sie sind ebenfalls keine eigentlichen Infektionserreger.

Sonstige Überwachungsparameter

Zusätzlich werden bei der Probenahme folgende Parameter überprüft: Teerrückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle, Algen und bei Bedarf sonstige Organismen und Stoffe.

Bewertung der Badewasserqualität

Die Bewertung der Badegewässerqualität nach der EG-Badegewässerrichtlinie bezieht sich auf einen Zeitraum von vier Jahren, also auf vier Badesaisons. Die EG-Badegewässerrichtlinie enthält Grenzwerte, die auf diesen Zeitraum bezogen sind und mit einem bestimmten statistischen Rechenverfahren aus den in den vier Jahren gezogenen Proben berechnet werden.

Grenzwertüberschreitungen

Zusätzlich zu den statistisch über vier Jahre zu ermittelnden Beurteilungswerten sind in Schleswig-Holstein Grenzwerte für akute Verschmutzungen festgelegt.

Bei Überschreitung eines Grenzwertes wird unverzüglich eine Kontrollprobe untersucht. Bestätigt sich die Grenzwertüberschreitung, wird aus Vorsorgegründen ein befristetes Badeverbot an der betroffenen Badestelle ausgesprochen. Die Badestelle wird wieder freigegeben, wenn die Nachkontrollen nicht zu beanstanden sind.

Badegewässer in Schleswig-Holstein

Informationen über die Qualität der Badegewässer in Schleswig-Holstein werden zentral bereitgestellt und während der Badesaison ständig aktualisiert.