Allgemeine Anforderungen
Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser wird auf Grundlage von § 37 Infektionsschutzgesetz und der Bäderhygieneverordnung Schleswig-Holstein in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen überwacht.
An die Beschaffenheit des Wassers sind allgemeine Anforderungen gestellt. Schwimm- und Badebeckenwasser muss durch Aufbereitung und Desinfektion so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht gegeben ist. Um diese Anforderungen einzuhalten, muss das Schwimm- und Badebeckenwasser nach den anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert werden. In diesem Sinne werden die Anforderungen der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ für die Beurteilung der Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken herangezogen.
Mikrobiologische Anforderungen
Im Schwimm- und Badebeckenwasser wird auf Koloniezahl 36 °C, Escherichia coli (E. coli) und Pseudomonas aeruginosa untersucht. In Therapiebädern wird zusätzlich auf die Anwesenheit von Staphylococcus aureus geprüft.
E. coli ist ein sogenannter Indikatorkeim für fäkale Verunreinigungen. Die Anwesenheit von Indikatorkeimen in einer Probe wird als Indiz für die Anwesenheit von pathogenen Mikroorganismen gewertet.
Pseudomonas aeruginosa besiedelt unter anderem Oberflächengewässer, Grundwasser, Trinkwasser, in Behältnisse abgefülltes Wasser und Böden. Das Bakterium kann sich in Wasseraufbereitungsanlagen und Leitungssystemen vermehren. Pseudomonas aeruginosa kann beim Baden Wundinfektionen sowie Mittelohrentzündungen auslösen.
Staphylococcus aureus kommt in der natürlichen Flora der menschlichen Haut und Fäkalien vor. Beim Baden können diese Bakterien über Hautwunden, Ohren und Augen in den Körper eindringen und dort zu Infektionen führen.
Chemische Anforderungen
Zur Aufbereitung und Desinfektion dürfen nur Verfahren einschließlich der dazu erforderlichen chemischen Stoffe verwendet werden, mit denen die Anforderungen erfüllt werden können. Dabei müssen die Reinheitsanforderungen eingehalten werden und die zulässigen Höchstkonzentrationen von im Schwimm- oder Badebeckenwasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten eingehalten werden.
In der Schwimm- und Badebeckenüberwachung werden die Oxidierbarkeit (Kaliumpermanganatverbrauch) – alternativ TOC (gesamter organischer Kohlenstoff), Nitrat und Chlorid zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Aufbereitung und eines ausreichenden Frischwasserzusatzes untersucht. Die Konzentrationen von Aluminium, ortho-Phosphat und der pH-Wert sind ein Maß für die richtige Einstellung der Aufbereitung und für den Einfluss von Reinigungsmitteln. Der Gehalt an freiem Chlor muss richtig eingestellt sein, um eine ausreichende Desinfektion des Wassers sicherzustellen und eine Reizung von Augen und Schleimhäuten bei zu hohen Konzentrationen zu vermeiden. Als wichtiger Parameter für die Beurteilung der Desinfektionsleistung wird die Redoxspannung erfasst.
Weiterhin wird auf verschiedene Desinfektionsnebenprodukte untersucht, um die Belastung der Badegäste mit diesen Substanzen zu minimieren.
Untersuchungsparameter in Schwimmbeckenwasser
Mikrobiologische Parameter | Richtwerte (DIN 19643) |
Koloniezahl bei 20°C | 100 KBE/ml |
Koloniezahl bei 36°C | 100 KBE/ml |
E.coli | nicht nachgewiesen in 100 ml |
Pseudomonas aeruginosa | nicht nachgewiesen in 100 ml |
Legionellen im Beckenwasser im Filtrat | Zielwert: 0 / 100 ml Bei Nachweis gestaffeltes Vorgehen je nach Konzentration |
physikalisch- chemische Parameter | Richtwerte (DIN 19643) |
Chlor frei | 0,3 mg/l bis 0,6 mg/l allgemein 0,2 mg/l bis 0,5 mg/l bei Ozonanwendung 0,7 mg/l bis 1,0 mg/l Warmsprudelbecken |
Chlor gebunden | <= 0,2 mg / l |
Trihalogenmethane (THM), berechnet als Chloroform | < 0,02 mg / l |
Nitrat | < Füllwasserwert + 20 mg / l |
Bromat | 2,0 mg/l |
Chlorit + Chlorat | 30 mg/l |
pH- Wert (je nach verwendetem Flockungsmittel) | Aluminium: 6,5 - 7,2 Eisen: 6,5 - 7,5 Eisen in Meerwasser: 6,5 - 7,8 |
Redoxspannung | Süßwasser >= 750 mV pH 6,5-7,3 >= 770 mV pH 7,3 7,5 Meerwasser >= 700 mV pH 6,5 – 7,3 >= 720 mV pH 7,3 – 7,8 |
Technische Parameter | Richtwerte (DIN 19643) |
Aluminium | < 0,05 mg / l |
Eisen | < 0,02 mg / l |
ortho-Phosphat | <= 0,015 mg / l |
KMnO4 Verbrauch Oxidierbarkeit Mn VII -> II als O2 | < Füllwasserwert + 3 mg/l < Füllwasserwert + 0,5 mg/l |
TOC (organischer Kohlenstoff) | <= 2,5 mg/l |
Säurekapazität | >= 0,7 mmol/l |