Der Vorstand des UKSH hat unter Leitung des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) und der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (SAGS) eine campusübergreifende Arbeitsgruppe KAEP eingerichtet. Daran beteiligt sind die Kliniken für Anästhesiologie und (operative) Intensivmedizin, die interdisziplinären Notaufnahmen, die Kliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie und die Kliniken für Kardiologie (jeweils beider Klinikstandorte. Als Leitung des Prozesses KAEP sind IRuN und SAGS mit Planung, Vorbereitung, Fortschreibung, Schulung und Training im Rahmen der Krankenhausalarm- und -einsatzplanung am UKSH beauftragt.
Artikel 20 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat im Bereich der Daseinsvorsorge eine hinreichende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Krankenhausplanung ist Aufgabe der Länder, die im Rahmen der Krankenhausplanung Maßstäbe für die Notfallversorgung festhalten und den Krankenhäusern entsprechende Versorgungsaufträge erteilen.
Um eine sichere und optimale Patientenversorgung sowie einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten, muss die gesamte Krankenhausinfrastruktur reibungslos funktionieren. Das Krankenhaus gilt als Einrichtung mit wichtiger Bedeutung in der Versorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche, nachhaltige Folgen für die öffentliche Sicherheit und/oder für Leib und Leben der Menschen bedeuten würde, als kritische Infrastruktur (KRITIS). Das Krankenhaus muss im Rahmen der Daseinsvorsorge einen Versorgungsauftrag erfüllen und ist aufgrund vieler verschiedener Einflüsse besonders anfällig für Störungen. Der Schutz der Patienten und die permanente Absicherung des wirtschaftlichen Betriebs muss auch bei Ereignissen größeren Ausmaßes gewährleistet werden und stellen eine besondere Herausforderung mit erheblichem Einfluss auf die Versorgungskapazität und/oder die Funktionalität des Krankenhauses dar. Eine umfassende Planung und Vorbereitung ist unbedingt nötig, um bestmöglich auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein. Daraus resultierende Handlungsprozesse werden in der Arbeitsgruppe vorbereitet und geplant, im KAEP beschrieben und regelmäßig fortgeschrieben.
Darüber hinaus ist Qualitätsmanagement im Krankenhaus zu einem zentralen Thema in den Krankenhäusern geworden. Seit 2002 bestehen für die Kliniken gesetzliche Pflichten hinsichtlich eines Qualitätsmanagements. Im Rahmen von Zertifizierungsverfahren werden auch die Bereiche „Sicherheit, Notfallschutz, Brandschutz“ begutachtet.
Der KAEP ist dem Vorstand direkt zugeordnet. Der Vorstand hat die Leitung des Prozesses KAEP (Planung, Vorbereitung, Fortschreibung, Schulung, Training) dem campusübergreifend tätigen Institut für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) und der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz übertragen.
Unterlagen zum KAEP finden Sie hier