Onkologie_und_Palliativpflege

Ziele der Weiterbildung

Die UKSH Akademie bezieht sich mit ihren Zielen neben der „Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege für Onkologie und Palliativpflege“ in Schleswig-Holstein (WBOuPVO) auf die „Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften für die Pflege in der Onkologie“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)und den Aufbaulehrplan der European Oncology Nursing Society .

Übergeordnet soll die Weiterbildung Onkologie und Palliativpflege Pflegekräfte dazu befähigen, aktualisiertes Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Pflege von krebskranken Menschen und deren Angehörigen an die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patient:innen in den verschiedenen Krankheits- und Therapiephasen anzupassenund eigenverantwortlich die Qualität der onkologischen Fachpflege weiterzu entwickeln.

Die Ziele der „Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege für Onkologie und Palliativpflege“ in Schleswig-Holstein (WBOuPVO) werden nach §2 folgendermaßen formuliert:

Ziele der Weiterbildung sind "die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (zu) erweitern und (zu) vertiefen, sowie Pflegepersonen mit den besonderen Aufgaben in der Onkologie und Palliativpflege vertraut machen. Sie soll die hierfür erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen vermitteln.

Die Weiterbildung soll insbesondere

  • das Bewusstsein und die Sensibilität für die ethischen Aspekte der Onkologie und Palliativpflege fördern;

  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, um onkologische und palliative pflege nach den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten zu planen, zu koordinieren, umzusetzen und auszuwerten;

  • die Kompetenzen stärken, Angehörige und andere Bezugspersonen oder Patientinnen und Patienten zu beraten, zu begleiten und in die Pflege einzubeziehen;

  • befähigen, die Betroffenen in der Auseinandersetzung mit Krankheit, Behinderung und Sterben zu begleiten;

  • befähigen, die Betroffenen in allen Phasen des Krankheitsprozesses bei der Sicherung ihrer Lebensqualität und ihrer Autonomie zu unterstützen;

  • befähigen, auf Trauer, Angst, Zorn, Verleugnung bedrohlicher Diagnosen und Prognosen angemessen zu reagieren;

  • Kenntnisse der onkologischen, rehabilitativen und palliativen Therapiemaßnahmen, ihrer Wirkungen und Nebenwirkungen vertiefen und zur Mithilfe bei ihrer Durchführung befähigen;

  • zur konstruktiven Mitarbeit im therapeutischen Team und zur Anleitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Onkologie und in der Palliativpflege befähigen;

  • die Kompetenzen stärken, Belastungen in der onkologischen und palliativen Pflege wahrzunehmen und zu bewältigen;

  • Kenntnisse der Organisation und Finanzierung onkologischer und palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen einschließlich der Rehabilitation vermitteln und zur Mitwirkung bei qualitätssichernden Maßnahmen befähigen sowie

  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um an der Prävention von onkologischen Krankheiten und an der Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Wahrnehmung dieser Krankheiten, des Sterbens und des Todes mitzuwirken.