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Kosten und Erstattung

Wer trägt die Kosten einer Behandlung?

Ein nicht unwichtiger Aspekt einer Kinderwunschbehandlung sind die Kosten: Als Patient möchten Sie im Vorfeld verständlicherweise wissen, was auf Sie zukommt und wie viel Sie selbst zahlen müssen. Die Kostenübernahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind klar geregelt, während sie sich bei den Privatkassen nach Ihrem Vertrag richten. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht der Kosten und der Erstattung durch die Kassen zusammengestellt – damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung

Wichtig für Sie ist: Alle diagnostischen Schritte, in denen es darum geht, die Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches herauszufinden, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Ebenso wird eine rein medikamentöse Behandlung, z. B. bei Störungen der Eizellreifung, vollständig bezahlt. Für weitergehende Behandlungen übernimmt die GKV in den meisten Fällen einen Teil der Kosten: Seit dem Start des GMG (Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz) am 1. Januar 2004 tragen die Kassen noch 50 % der Kosten für die Behandlungsmaßnahmen. Den Rest müssen Sie als Patient selber zahlen. Die anteilige Kostenbeteiligung der GKV erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Als Kinderwunschpaar müssen Sie verheiratet sein.

  • Sie müssen beide 25 Jahre oder älter sein.

  • Der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme endet mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50. Geburtstag des Ehemanns.

  • Sie müssen beide HIV- und Hepatitis-negativ sein.

  • Von der Krankenkasse muss vor Therapiebeginn ein „Behandlungsplan“ genehmigt werden.

  • Vor Beginn einer Inseminations-, IVF- oder ICSI-Behandlung müssen Sie als Kinderwunschpaar beraten worden sein.

Darüber hinaus ist die Anzahl der Behandlungen, an denen sich die GKV zu 50 % beteiligen, begrenzt worden. So werden anteilig (50 %) Kosten getragen für maximal

  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation („Spontanzyklus“) oder

  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation („Stimulierter Zyklus“) oder

  • 3 IVF- oder ICSI-Behandlungen.

Die nachfolgenden Kostenangaben für die unterschiedlichen Therapien sind lediglich Orientierungswerte. Im Einzelfall einer Behandlung können die entstehenden Kosten abweichen (z. B. bei geringerem oder höherem Medikamentenbedarf, kürzerer oder längerer Behandlung etc.).

TherapieEigenanteil pro ZyklusAnzahl der möglichen Zyklen mit Kassenunterstützung
ZyklusbeobachtungKostenlos 
Eibläschenstimulation und EisprungauslösungKostenlos 
Insemination ohne hormonelle Stimulationca. 85 €8 Zyklen
Insemination mit Stimulationca. 435 €3 Zyklen
IVF
(inkl. Medikamente und Narkose)
ca. 1.600 €3 Zyklen
ICSI
(inkl. Medikamente und Narkose)
ca. 1.800 €3 Zyklen

Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen

Hier muss immer im Einzelfall entschieden werden, weil die Konditionen bei der Vielzahl der Versicherungsverträge unterschiedlich sein können. Oft fertigen wir eine ärztliche Stellungnahme für den Versicherungsträger an oder beantworten von dort zugesandte Fragenkataloge der Versicherungen, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Wenn Sie beide bei unterschiedlichen Versicherungen versichert sind, muss ebenfalls im Einzelfall entschieden werden. Hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

Zusatzleistungen im Selbstzahlerverfahren

Folgende Leistungen werden von gesetzlichen und privaten Versicherungen zurzeit nicht übernommen und müssen daher im Selbstzahlerverfahren mit Ihnen direkt abgerechnet werden.

Polkörper-Diagnostikca. 500 bis 1500 € (durchschn. 1000 €)
abhängig von der Zahl der untersuchten Eizellen
Assisted Hatching (Schlüpfhilfe)ca. 170 € je Embryo
TESE-Aufbereitung für die ICSIca. 300 €
Kryokonservierung von Spermienca. 370 €
Kryokonservierung von Eizellenca. 490 €
Kryokonservierung von Hoden- oder Eierstocksgewebe440 €
Auftauzyklus (Kryotransferzyklus)480 €