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Dienstleistungen + Service

Dienstleistungen in Kiel und Lübeck

Basis für Lehre und Forschung stellt das Untersuchungsgut dar, das sich aus den Dienstleistungen herleitet, womit spezielle Fragestellungen gemeint sind, die durch Behörden unterschiedlicher Art (Polizei und Justiz) ebenso erfolgen wie durch Ärzte, Patienten und deren Angehörige. Hierzu gehört die Dokumentation und Interpretation von Verletzungen (tätliche Auseinandersetzung, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch), sowie von Tötungen (Obduktionstätigkeit); hierzu gehört jedoch auch die Beratung der Justizangehörigen über biologische und medizinische Sachverhalte sowie die Beratung von Ärzten über rechtliche Fragen der Leichenschau, Aufklärungspflicht, Garantenpflicht usw.. Zu der alltäglichen Arbeit gehören ferner Nachweis von Spuren (Sperma, Blut), sowie die Untersuchungen auf chemische Einwirkung (Gift, Drogen)  und die Frage der Fahrtüchtigkeit und Fahrfähigkeit unter der Wirkung bestimmter Krankheiten oder unter Einfluss von Alkohol, Arzneimitteln und Drogen.

Vorbemerkung

Soweit verbindliche Richtlinien vorliegen, werden die nachfolgend angebotenen Untersuchungen nach diesen Richtlinien durchgeführt. Untersuchungen für öffentliche und private Auftraggeber, die nicht dem UKSH angehören, sind kostenpflichtig. Die Untersuchungsergebnisse und ihre Bewertung werden dem Auftraggeber jeweils schriftlich mitgeteilt.

Die Untersuchungen werden überwiegend sowohl in Kiel als auch in Lübeck angeboten, wobei einzelne Methoden nur in Kiel zur Verfügung stehen. Aufträge werden jedoch in beiden Instituten gleichermaßen angenommen.