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Forschungsprojekt Tauchen unter dem Einfluss berauschender Mittel

Wissenschaftliches Projekt: „Einfluss von Residuen berauschender Mittel auf den Tiefenrausch“

In diesem Projekt soll die Auswirkung von Residuen von Cannabis und Alkohol auf die Entwicklung eines Tiefenrausches in Tauchtiefen bis 30 m (Sporttauchbereich) untersucht werden.

Das Projekt erfolgt in Kooperation mit der Sektion Maritime Medizin am UKSH, Campus Kiel und dem Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Essen.

Unterstützt wird das Projekt durch das Schifffahrtmedizinische Institut der Marine, die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.), Divers Alert Network (DAN) Europe und den Verband Deutscher Sporttaucher (VDST e.V.).

  • Rechtsmedizin_Forschungsprojekt_Logos

Team

Dr. med. Anne Tank (Projektkoordination)
Fachärztin für Rechtsmedizin
Institut für Rechtsmedizin, UKSH, Campus Kiel
Anne.Tank@uksh.de
0431-50015946

Prof. Dr. med. Johanna Preuß-Wössner
Fachärztin für Rechtsmedizin
Direktorin Institut für Rechtsmedizin, UKSH, Campus Kiel
Johanna.Preuss-Woessner@uksh.de

Prof. Dr. med. Andreas Koch
Facharzt für Innere Medizin, Tauchmedizin, Sportmedizin
Leiter Gemeinsame Sektion Maritime Medizin der CAU Kiel und des SchiffMedInstM am UKSH
a.koch@iem.uni-kiel.de

Prof. Dr. med. Benno Hartung
Facharzt für Rechtsmedizin
Direktor Rechtsmedizinisches Institut des Universitätsklinikums Essen
benno.hartung@uk-essen.de

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Hintergrund der Studie

Mit zunehmender Tauchtiefe kommt es zu einem druckbedingten Anstieg des Stickstoffpartialdruckes mit zunehmender Ausbildung einer sog. Stickstoff- oder Inertgasnarkose (dem sog. Tiefenrausch). Bei Tauchtiefen bis 30 m sind die feststellbaren Ausfallerscheinungen als gutartig und reversibel zu bewerten. Zu den zentralnervösen Auswirkungen eines Tiefenrausches zählen Störungen des logischen Denkens, Euphorie, Leichtsinn, unbedachte Entscheidungen und, vor allem bei größeren Tauchtiefen, bis hin zur Bewusstlosigkeit.

Es wird untersucht, inwiefern für einen Tiefenrausch typische, zentralnervöse Ausfallerscheinungen durch eine gleichzeitige, substanzbedingte Beeinträchtigung früher feststellbar sind oder deutlicher ausfallen, als ohne Substanzbeeinflussung, was Bedeutung für die Tauchsicherheit hat. Untersucht werden Alkohol und Cannabis, die in Deutschland legal konsumiert werden können. Tauchgänge nach dem Konsum dieser Substanzen und vor Erreichen der vollständigen Nüchternheit stellen lebensnahe Szenarien dar, zum Beispiel bei morgendlichem Tauchgang nach einer nächtlichen Feier oder bei regelmäßigem Cannabiskonsum. Sofern der Ort des Tauchens mit dem Auto erreicht und zeitnah nach dem Tauchgang wieder verlassen wird, stellt sich zudem die Frage nach möglichen Überhangeffekten des Tauchens (unter Substanzeinfluss) mit negativer Auswirkung auf die Fahrsicherheit.

Probanden und Probandinnen gesucht!

Wir suchen gesunde, Cannabis- und Alkohol-gewohnte Probanden/Probandinnen für unsere Studie. Der zeitliche Aufwand umfasst für jeden Probanden 3 Versuchstage mit einer Versuchsdauer von jeweils maximal 6 Stunden. Die Versuche finden werktags statt und werden individuell terminiert. Für eine vollständige Teilnahme (alle drei Versuchstage absolviert) wird eine Aufwandsentschädigung von 300 € gezahlt. Bei unvollständiger Teilnahme erfolgt eine gestaffelte Auszahlung von 50 € bzw. 100 €.

Die Testungen erfolgen in einer Überdruckkammer des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine in Kiel (keine Tauchgänge im Wasser!). An einem Versuchstag verbleiben Sie nüchtern, an einem konsumieren Sie zu Beginn inhalativ moderate Mengen Cannabis und an einem zu Beginn moderate Mengen Alkohol. Weitere Informationen zum Ablauf der Versuchstage finden Sie unter Methodik.

Vertraulichkeit wird gewährleistet!

Bei weiteren Fragen oder Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Tank.

Einschlusskriterien

  • Alter zwischen 18 und 65 Jahren.

  • Vorlage einer gültigen Tauchbescheinigung G26.3 (Alternativ kann eine Tauglichkeitsprüfung vor Versuchsantritt durch Ärztinnen/Ärzte des Schifffahrtmedizinischen Institutes durchgeführt werden).

  • Erfahrung im Konsum von Alkohol und Cannabis, d.h. wenigstens zweifacher Konsum von Alkohol und zweifacher Konsum von Cannabis pro Monat in den vergangenen 6 Monaten, entweder zeitgleich oder unabhängig voneinander.

  • Negatives Drogenscreening des Urins und negativer Atemalkoholtest zu Versuchsbeginn.

  • Gute Deutschkenntnisse.

Ausschlusskriterien

  • Vorliegen von aktuellen neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen.

  • Alkohol- oder Cannabisabhängigkeit in der Vorgeschichte (ärztliche Behandlung aufgrund von Sucht/Entzug oder einer Alkoholvergiftung, mehrwöchige Phasen eines täglichen Konsums).

  • Konsum von Cannabis aus medizinischer Indikation/auf Rezept.

  • Überschreiten von 20 Punkten im AUDIT- bzw. 25 Punkten DUDIT-Fragebogen (vor Einschluss in die Studie sind entsprechende Fragebögen auszufüllen).

  • Schwangerschaft oder Stillzeit.

  • Positives Drogenscreening des Urins oder positiver Atemalkoholtest vor Testbeginn.

Methodik

Im Rahmen einer explorativen Studie finden an jeweils drei Versuchstagen Testungen in einer Überdruckkammer statt (es erfolgen keine Tauchgänge im Wasser). In der Kammer herrschen Druckverhältnisse von bis zu 3 bar Überdruck bei Raumluft (entsprechend 4 bar Gesamtdruck), was einer Tauchtiefe von etwa 30 m mit Pressluft entspricht.

An den drei Versuchstagen verbleiben die Probanden entweder nüchtern, konsumieren Alkohol oder konsumieren Cannabis.

Es erfolgen jeweils wiederholte Testungen wesentlicher Exekutivfunktionen (Number/Letter-Test, Stroop-Test, Back-Test) mithilfe Druck-geeigneter Tablets sowie eine Überprüfung der Flimmerverschmelzungsfrequenz.

Da nicht nur die Konzentration von Alkohol oder Cannabis im Blut, sondern auch der zeitliche Abstand zum letzten Konsum eine Rolle spielt, erfolgen die Testungen unter Überdruckbedingungen an diesen Tagen erst etwa 2 Stunden nach Abschluss des Konsums und somit in der Eliminationsphase. Die maximal erreichte Blutalkoholkonzentration nach Konsum liegt bei 0,7 ‰; die anvisierte Rest-Blutalkoholkonzentration zum eigentlichen „Tauchzeitpunkt“ beträgt noch etwa 0,3 ‰. Hinsichtlich der THC-Konzentrationen erwarten wir nach inhalativem Cannabiskonsum (300 μg THC/kg Körpergewicht) zum „Tauchzeitpunkt“ bereits eine weitgehende Angleichung an den Ausgangswert, bei erhöhten Werten des THC-Metaboliten THC-COOH.

Die Versuche werden durch regelmäßige Blutentnahmen ergänzt. Zusätzlich erfolgen ärztliche Testungen, wie sie von Polizeivertragsärzten beim Verdacht auf den Konsum berauschender Mittel im Straßenverkehr erfolgen.

Der zeitliche Aufwand pro Versuchstag beträgt maximal 6 Stunden.