Ein Forschungsschwerpunkt der Arbeitsgruppe für Forensische Genetik ist die forensische RNA-Analytik. Sie ist parallel und komplementär einsetzbar zur standardmäßigen DNA-Analyse, die der Individualisierung von Spuren dient und ermöglicht die Untersuchung sehr vielfältiger Aspekte zur Kontextualisierung von Spuren und damit der Rekonstruktion von Tathergängen.
Von besonderem Interesse ist dabei die Spurenartbestimmung. Anhand ihrer spezifischen Zusammensetzung von messenger RNA- und microRNA-Transkripten lassen sich forensisch relevante Körperflüssigkeiten und Organgewebe auch in Mischspuren eindeutig identifizieren. Zur fallarbeitsnahen Darstellung und systematischen Untersuchung möglicher Spurenbilder werden hierzu auch forensisch-realistische Proben, wie nachgestellte Stichverletzungsspuren und gealtertes und fäulnisverändertes Material generiert.
Neben der Identifizierung der Körperflüssigkeiten kann es ebenfalls von Relevanz sein, eine nachgewiesene Körperflüssigkeit einem Spurenleger zuzuordnen. Dies ist besonders wichtig bei Spuren mit verschiedenen Körperflüssigkeiten und insbesondere solchen, die keinem biologischen Geschlecht zugeordnet werden können, wie Speichel oder peripheres Blut. Wir erarbeiten derzeit ein cSNP Panel mittels SNaPshot-CE Methodik zur Individualisierung von Speichel-Spurenlegern. Der Nachweis von SNPs in der kodierenden Region (cSNPs) innerhalb von mRNA-Transkripten bietet dabei einen vielversprechenden Ansatz, eine Körperflüssigkeit zu einem Spurenverursacher zuzuordnen. Der Vergleich von cSNP-Genotypen innerhalb eines körperflüssigkeitsspezifischen Transkripts mit den entsprechenden genomischen SNP-Genotypen in Referenzproben von zuvor in der DNA-Analyse festgestellten Personen kann verwendet werden, um einen Spurenverursacher mit einer bestimmten Körperflüssigkeit in Verbindung zu bringen.
Ziel einer weiteren Studie ist es, die Detektion von alters- bzw. wachstumsspezifischen RNA-Markern zur Unterscheidung von Heranwachsenden und er- bzw. ausgewachsenen Personen zu etablieren. Grund dafür ist – insb. bei Missbrauch von Kindern innerhalb des familiären Umfeldes und/oder wenn diese noch nicht vernehmungsfähig sind oder eingeschüchtert werden – die genetische Ähnlichkeit der Eltern und deren Kindern: Aus einem DNA-Mischprofil lässt sich, wenn keine klare sog. Hauptkomponente mit hoher Signalintensität der kindlichen Merkmale im DNA-Profil erkennbar ist, nicht ohne weiteres ableiten, ob die Mischspur von den Eltern oder den Eltern und dem Kind stammt. Somit würde die Etablierung der alters- bzw. wachstumsspezifischen RNA-Marker eine wichtige Lücke schließen, um die Fragestellung eines Missbrauchs gegenüber Kindern und Jugendlichen von der Schutzbehauptung der Tatverdächtigen eines sexuellen Verkehrs mit lediglich Erwachsenen abgrenzen zu können.

