Staatlichen Blutalkoholuntersuchungsstelle am Institut für Rechtsmedizin
Forensische Blutalkoholanalytik
Gemäß den Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes wird die Blutalkoholkonzentration bei unter Alkoholeinfluß auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern und bei anderen Delikten bestimmt. Außerdem wird in besonderen Fällen die Alkoholkonzentration qualitativ und quantitativ auch in anderen Körperflüssigkeiten und in Körpergeweben (z.B. bei Verstorbenen) mit speziellen Untersuchungsverfahren bestimmt.
Folgende Bestimmungsverfahren stehen zur Verfügung: Enzymatisches ADH-Verfahren, das Head-Space-Gaschromatographie-Verfahren und das Widmark-Grüner-Verfahren.
Bei Proben in denen lagerungs- und/oder fäulnisbedingte Veränderungen nicht auszuschließen sind, wird dies mit einem speziellen Verfahren überprüft.
Alkoholismusmarker werden benötigt, um bei Personen die regelmäßigen Alkoholabusus betreiben, zu prüfen ob der Verdacht einer Alkoholkrankheit begründet ist und ob weitere Untersuchungen erforderlich sind. Hierzu werden folgende Marker im Blut bestimmt: Methanol, Aceton/Propanol-2, GGT, CDT und die DZ-Bande.
Begleitstoffanalytik
Mit Hilfe der Begleistoffanalytik ist es möglich einen vom Beschuldigten in Rede gestellten Nachtrunk (alkoholisches Getränk, das nach einer Tat getrunken wurde) dahigehend zu überprüfen, ob der behauptete Nachtrunk auszuschließen oder zu beweisen ist. Diese Verfahren ersetzt weitgehend die Doppelblutentnahme -wo zwei Blutproben innerhalb von 30-45 min entnommen werden zur Überprüfung des Nachtrunks.
Toxikologisches Labor am Institut für Rechtsmedizin
Niedersiedende organische Lösungsmittel
Organische Lösungsmittel können versehentlich oder bewußt zur Verursachung eines Rauschzustandes aufgenommen worden sein. Mit Hilfe der Head-Space-Gaschromatographie können diese Substanzen im Blut oder im Urin oder wenn erforderlich auch in Gewebsproben bestimmt werden.
Drogenanalytik
Nachweis und Konzentrationsbestimmung von illegalen "Drogen" (z.B. Amphetamine, Cannabis, Cocain, "Ecstasy", Heroin, LSD u.a.) in allen Körperflüssigkeiten sowie in Haaren, Geweben und sonstigen festen und flüssigen Proben.
Arzneimittelanalytik
Nachweis und Konzentrationsbestimmung von Arzneimittelwirkstoffen (z.B. Schlafmittel, Beruhigungsmittel, sonstige Psychopharmaka u.a.) in allen Körperflüssigkeiten, Geweben und sonstigen festen und flüssigen Proben (z. B. Nahrungsmittel und Getränke).