Beratungsgespräch Ärztin Patientenpaar_1240x400

Sozialdienst

Der Sozialdienst des UKSH ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung in den Kliniken durch fachliche Hilfen für Patientinnen und Patienten in Bezug auf Ihre Entlassung und weitere Versorgung. Hierbei geht es darum, den individuellen Versorgungsbedarf zu ermitteln, die entsprechende Anschlussversorgung zu organisieren und die einzelnen Schritte zu koordinieren. Ziel dabei ist es die Entlassung möglichst reibungslos zu gestalten und Wiederaufnahmen aufgrund mangelnder Versorgung zu vermeiden. Dabei unterliegt die Arbeit des Sozialdienstes den in § 39 SGB V geregelten gesetzlichen Vorgaben des Entlassmanagements.

Gerne beraten die Mitarbeitenden des Sozialdienstes Sie zu folgenden Themen:

  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, wie z.B. häusliche und stationäre Weiterversorgung, Hilfsmittelversorgung, Pflegeeilanträge

  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

  • Schwerbehindertenrecht

  • Vermittlung und Kontakte zu externen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

  • Förderungsmöglichkeiten für Säuglinge, Kinder und Jugendliche