Am 30.03.2021 wurde die „Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Entlastungsvereinbarung)“
als schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem UKSH und ver.di abgeschlossen. Durch die gute Zusammenarbeit mit ver.di konnte somit etwas ganz Besonderes für die Pflege
am USKH erreicht werden. Deshalb wurde die Entlastungsvereinbarung auch schon vorzeitig bis zum 31.12.2025 verlängert. Seit dem 01.06.2022 hat der Aufsichtsrat seine Freigabe für die Entlastungsvereinbarung gegeben und damit am UKSH den Grundstein für bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus in Schleswig-Holstein gelegt.
Was ist die Entlastungsvereinbarung
Durch die Entlastungsvereinbarung sollen bessere Arbeitsbedingungen im pflegerischen sowie im nicht-pflegerischen Bereich am UKSH und der ZIP gGmbH geschaffen werden
und so die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ermöglicht werden.
Ausbildung am UKSH
Das UKSH sagt zu, die Qualität der Ausbildung zu stärken. Ziel ist es, die Auszubildenden der Gesundheitsfachberufe nach der Ausbildung am UKSH zu halten.
Dafür wurden z.B. nachstehende Themen aufgegriffen:
Einführung von Teamleitungen für die hauptamtlichen Praxisanleiter (HPAs)
Zentrale Dienstplanung für die HPAs
12-wöchige Dienstplanrollen für die Auszubildenden
10 freiwählbare Urlaubstage mit rechtzeitiger Urlaubsplanung in Eigenverantwortung des Auszubildenden
Festlegung von Bezugspersonen für die Auszubildenden
Sicherstellung der praktischen Ausbildungszeiten durch Praxisanleiter*innen
Bettenführende Bereiche
Es sollen schnellstmöglich im Wert von 120 Vollzeitkräften Stellen für „Unterstützende“ eingerichtet werden und dafür Fachkräfte (MFA und KPH) gewonnen werden. Dadurch soll eine wirksame und schnelle Entlastung im Pflegedient sowie Freiraum für die Tätigkeit der Ausbildung geschaffen werden.
Weiterhin sagt das UKSH zu, bis 2023, insgesamt 110 Vollzeitkräfte aufzubauen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. 40 dieser Vollzeitkräfte werden für einen Entlastungspool vorgesehen, der bereits eingerichtet und teilweise besetzt ist.
Zur Personalgewinnung und -bindung wird das UKSH verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die #wirsind-Kampagne oder das Angebot von flexiblen Arbeitszeiten im Entlastungspool.
Nicht-Bettenführende Bereiche
Die Stellen im nicht-bettenführenden Bereich werden so zügig und vollständig wie möglich aufgebaut. Dazu gehört, dass im Bereich der MTRA, unabhängig vom Stellenplan, sämtliche Absolventen der UKSH Akademie, sofern fachlich und persönlich geeignet, ein Übernahmeangebot erhalten. Sofern mangels vorhandener Fachkräfte der Personalaufbau nicht wie gewünscht erfolgen kann, prüft das UKSH die Möglichkeit, Fachkräfte mit anderen geeigneten Qualifikationen (MFA, KPH) einzustellen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument zur Entlastungsvereinbarung.
Konsequenzenmanagement
Für die jeweiligen Arbeitsbereiche sind Schicht-Soll-Besetzungen vereinbart worden. Die konkrete Sollbesetzung orientiert sich an der tatsächlichen Bettenbelegung (Verweildauerminuten) gemäß der KIS/ Orbis Auswertungen. Die Verweildauerminuten werden innerhalb der definierten Betrachtungszeiträume (Früh-, Spät-, Nachtzeit) summiert und in Stunden umgerechnet. Daraus ergeben sich die Belegungsstunden, die mit den vorgegebenen Personalschlüsseln ins Verhältnis gesetzt werden.
Zur Ermittlung einer etwaigen Belastung werden Besetzungs- und Belegungsdaten zusammengeführt. Sogenannte Belastungspunkte (BEPs) entstehen anteilig nach Umfang der Arbeitszeit, die während einer Belastungsschicht erbracht wird. Je Arbeitstag kann maximal ein BEP entstehen.
Durch Erreichen von jeweils 10 BEPs, innerhalb eines Jahres ab dem Folgemonat nach Entstehen des ersten BEP, ergibt sich ein Anspruch auf eine (1) beschäftigungsfreie Ausgleichsschicht, unter Fortzahlung der Bezüge, mit einem Arbeitszeitvolumen von 7,7 Stunden Arbeitszeit in der Früh- oder Spätschicht.
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsschicht kann frühestens zwei Monate und muss spätestens jedoch sechs Monate nach Entstehen erfolgen. Sofern nicht zehn BEPs erwirtschaftet worden sind und diese noch nicht in einen Anspruch auf eine Ausgleichsschicht umgewandelt haben, verfällt der individuelle BEP zwölf Monate nach Ablauf des Folgemonats, in dem er entstanden ist. Es verfallen nicht alle BEPs, sondern jeder Punkt einzeln berechnet ab seiner Entstehung.
Bitte sehen Sie für weiterführende Informationen zu diesem Thema die nachstehenden FAQs.

Michael Holtschlag, Pflegerische Teamleitung in der Neurochirurgie am Campus Kiel
„Die Pflege übernimmt eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Mit der Entlastungsvereinbarung bekennt sich das UKSH als einziges Krankenhaus in Schleswig-Holstein zu einer stark aufgestellten Pflege für gute Arbeitsbedingungen und eine gute und sichere Patientenversorgung.“
FAQs Entlastungsvereinbarung
Was sind BEP?
Belastungspunkte (BEP) entstehen anteilig nach Umfang der individuellen Arbeitszeit, die während einer sogenannten „Belastungsschicht“ erbracht wird.
Wann ist eine Schicht „belastet“?
Das Vorhandensein einer etwaigen Belastungsschicht definiert sich aus den tatsächlichen Verweildauerminuten (der Patienten), die zu dem aktuellen Personalschlüssel (Ist-Besetzung) des definierten Betrachtungszeitraumes ins Verhältnis gesetzt werden.
Wie funktioniert die Berechnung der BEP?
Je Arbeitstag kann maximal ein BEP entstehen. Belastungspunkte berechnen sich wie folgt:

Gibt es Beispiele für die Generierung von Belastungspunkten?
Durch die Vielfalt der Schichtdienste am UKSH werden als Berechnungsgrundlage für die Belastungspunkte UKSH-weit einheitliche Betrachtungszeiträume verwendet:
Frühschicht | 06:00 - | 13:00 Uhr |
Spätschicht | 13:00 - | 20:00 Uhr |
Nachtschicht | 20:00 - | 06:00 Uhr |
1. Beispiel
Eine dreijährig examinierte Pflegekraft arbeitet in einer Frühschicht von 09:00 - 14:00 Uhr. Der Frühbetrachtungszeitraum (06:00 – 13:00 Uhr) ist dabei nicht belastet, wohingegen der Spätbetrachtungszeitraum (13:00 – 20:00Uhr) als belastet gilt. Durch die Überschneidung der Frühschicht in den Spätbetrachtungszeitraum generiert, neben den Beschäftigten im Spätdienst, auch die Pflegekraft des Frühdienstes für den Zeitraum von 13:00 - 14:00 Uhr anteilig Belastungspunkte.
2. Beispiel
Eine dreijährig examinierte Pflegekraft arbeitet in einer nicht belasteten Nachtschicht, welche bis 06:30 Uhr geplant ist und somit in der Zeit von 06:00- 06:30Uhr zum Frühbetrachtungszeitraum zählt. Dieser ist belastet, so dass die Beschäftigte aus der Nachtschicht in diesem Fall anteilig für die Zeit von 06:00 – 06:30 Uhr einen sachgerecht bemessenen Punktewert generiert.
Wer hat Anspruch auf BEP?
Alle dreijährig examinierten Pflegekräfte, die in einem bettenführenden Bereich tätig sind, sowie Erzieherinnen/Erzieher und Hebammen im Stationsdienst.
Ab wann werden die BEP ermittelt?
Die BEP werden ab dem 18.07.2022 ermittelt.
Ab wann kann ich meine erwirtschafteten BEP einsehen?
Erstmalig werden die BEP ab dem 15.08.2022 im SP-Expert ESS Monatsjournal ausgewiesen. Zukünftig werden die erwirtschaften BEP zum 20. des Folgemonats im SP-Expert ESS Monatsjournal dargestellt.
Wie viele BEP werden für eine Ausgleichsschicht benötigt?
Für eine bezahlte Ausgleichsschicht im Volumen von 7,7 Stunden (Früh-, Spätschicht) werden 10 BEP benötigt.
Wie werden bezahlte Ausgleichsschichten für Teilzeitbeschäftigte gewährt?
Teilzeitbeschäftigte, die in verkürzten Schichten eingesetzt werden, haben die Möglichkeit nach Erreichen von 10 BEPs eine entsprechend anteilige Ausgleichsschicht zu erhalten. Das Gesamtvolumen von 7,7 Stunden wird auch Teilzeitbeschäftigen gewährt.
Kann die Berechnung der BEP ausgesetzt werden?
Bei medizinischen Notständen, die durch die Bundes- oder Landesregierung erklärt werden oder die PpUGV ausgesetzt wird, wird diese Vereinbarung außer Kraft gesetzt. Grundlage ist der Ausruf der Bundes- oder Landesregierung zum Notstand.
Kann ich sehen wie viele BEP ich bereits habe?
Im SP-Expert ESS können die bereits erwirtschaften BEP im Dashboard und im Monatsjournal eingesehen werden.
Bis wann ist die Entlastungsvereinbarung gültig?
Die Entlastungsvereinbarung hat eine Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025
Können meine BEP verfallen?
Ja, nach 13 Monaten nach Entstehung des individuellen Punktwertes, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Komplettierung der erforderlichen 10 BEP erfolgt ist.
Kann ich mehrere Ausgleichsschichten am Stück nehmen?
Ja, bis zu drei Tagen zusammenhängend wäre es möglich.
Kann ich Ausgleichschichten mit meinem Erholungsurlaub verbinden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit.
Was geschieht, wenn ich an einem geplanten Ausgleichfrei arbeitsunfähig erkranke?
Es handelt sich um das gleiche Vorgehen, wie bei einem geplanten Freizeitausgleich. Ein durch Arbeitsunfähigkeit nicht angetretenes Ausgleichfrei wird nicht ersatzweise nachgewährt.
Bis wann muss eine Ausgleichsschicht genommen werden?
Frühestens nach 2 Monaten, spätestens nach 6 Monaten nach Entstehung des 10. BEPs.
Die Ausgleichsschichten verfallen nicht automatisch nach 6 Monaten.
Kann ich eine Ausgleichsschicht für jede Schicht einsetzen?
Nein, nur für Schicht die 7,7 Stunden dauern. Die Nachtschicht ist damit ausgeschlossen. Ausgleichschichten am WE können gewährt werden unter der Maßgabe, dass keine neue belastende Schicht entsteht.
Wieso erhalte ich 50 €?
Folgende Bereiche sind von der Möglichkeit BEP zu erwirtschaften ausgeschlossen und erhalten stattdessen eine monatliche Zulage in Höhe von 50 € brutto bei Vollzeit:
Campus Lübeck
A.020, A.412, A.218, B4.11, A.221, A.226, Kinder-INA und INA
Campus Kiel
K.211, C.118, C.218, D.310 (SU), Kinder-INA und INA
Meine Fragen konnten nicht beantwortet werden, an wen kann ich mich wenden?
entlastung@uksh.de
Bitte melden Sie nicht ganze Stationen, sondern nur einzelne Personalfälle zur Überprüfung an diese Adresse.