Termine vereinbaren oder absagen
(nur für Radiologie und Neuroradiologie)

Gesetzlich versicherte Patienten

können nur nach Aufnahme im UKSH untersucht werden oder wenn eine Überweisung durch eine der Ambulanzen am UKSH erfolgt ist. Die Terminvereinbarung wird in diesem Fall üblicherweise von der sie behandelnden Klinik übernommen. Von uns erbrachte ambulante Leistungen werden im Allgemeinen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, auch ambulante MRT-Untersuchungen nicht.

Als Selbstzahler, privatversicherter Patient oder berufsgenossenschaftlich versicherter Patient

können Sie bei Abklärungsbedarf gerne ambulante Leistungen bei uns in Anspruch nehmen. Einen Termin dafür können Sie telefonisch vereinbaren: Tel.: 0431 500-16555, E-Mail: anmeldung.krad@uksh.de

Termine absagen (nur für Radiologie und Neuroradiologie)

Bitte sagen Sie Termine unbedingt ab, wenn Sie einen Termin voraussichtlich nicht wahrnehmen können - auch wenn Sie kurzfristig verhindert sind - damit der Termin möglichst noch an einen anderen Patienten vergeben werden kann.

Tel.: 0431 500-16555
E-Mail: anmeldung.krad@uksh.de

Um Termine in anderen Ambulanzen oder für andere Sprechstunden am UKSH abzusagen, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ambulanz/Sprechstunde.