1804 wurde in Wien das erste deutschsprachige Institut für Gerichtliche Medizin gegründet. Nur wenig später im Jahr 1833 folgte in Berlin an der Humboldt-Universität die Eröffnung der Unterrichtsanstalt für Staatsarzneikunde. Diese beiden Institute begründeten jedes für sich eine eigene Strömung (Schule) im Fach und wurden von bedeutenden Fachvertretern geleitet.
Während der 76. Tagung der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte in Breslau wurde 1904 auf Antrag Georg Puppes (1867-1925) eine eigenständige Gesellschaft für "Gerichtliche Medizin" gegründet. Heute existieren in Deutschland rechtsmedizinische Institute - mit wenigen Ausnahmen - nur an Medizinischen Fakultäten der Hochschulen.
Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Kiel
Mit dem Amtsantritt von Ernst Ziemke (1867-1935) entstand im Jahre 1906 in Kiel das erste eigenständige Institut für Gerichtliche Medizin in einem Flügel des neu errichteten Pathologischen Institutes in der Hospitalstraße 42. Dieses wurde1928 gründlich umgestaltet, blieb jedoch für Ernst Ziemke (Direktor von 1906-1935), Ferdinand Wiethold (Direktor von 1935-1941) und für Wilhelm Hallermann (Direktor von 1941 - 1971) Grundlage der rechtsmedizinischen Tätigkeit in Kiel. Im Jahre 1964 wurde das neue Institut in der Arnold-Heller-Str. 12 eröffnet. Ab 1971 wurde das Institut von Oskar Grüner (1919-2001) übernommen, von 1988 -1997 wurde es von Günter Schewe (1930-1997) geleitet. Nach seinem Tod hatte Hans-Jürgen Kaatsch die kommissarische Leitung des Institutes bis zum Jahre 2000 inne.
Lübeck
Im Jahre 2000 wurden die Institute für Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck organisatorisch zusammengelegt mit der Folge nur eines Lehrstuhlinhabers, der hauptamtlich der Medizinischen Fakultät Kiel zugeordnet wurde. Das Institut in Lübeck blieb als Außenstelle erhalten und stellt dort einerseits die studentische Lehre für die Medizinische Fakultät Lübeck sicher und gewährleistet andererseits Dienstleistungen im Landgerichtsbezirk Lübeck. Die Labore wurden am größeren Institut in Kiel zentralisiert.
Das fusionierte Institut mit zwei Standorten wurde von 2000 bis 2005 durch Manfred Oehmichen als Institutsdirektor geleitet. Seit Okt. 2005 war bis zu seiner Emeritierung am 31.03.2014 Hans-Jürgen Kaatsch Direktor des Instituts. Ab dem 01.04.2014 übernahm die Leitung des Instituts Johanna Preuß-Wössner, zunächst kommissarisch und ab Oktober 2015 als berufene ordentliche Universitätsprofessorin für Rechtsmedizin.
Lehre in Kiel und Lübeck
Im Rahmen der studentischen Ausbildung an den Medizinischen Fakultäten in Kiel und Lübeck werden den Studenten Lehrveranstaltungen im Fach "Rechtsmedizin" angeboten. Neben der Hauptvorlesung gibt es verpflichtend ein Blockpraktikum als Kleingruppenunterricht. Anwesenheit und Erfolg (Klausur) werden überprüft. Es werden unterschiedliche Lehrangebote - als fakultative Lehrveranstaltungen - aus Praxis und Theorie der Rechtsmedizin gemacht. Ferner werden in Kiel fachübergreifende, teilweise auch fakultätsübergreifende Seminare und Übungen angeboten. Zusätzliche Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen für andere medizinische Fachgebiete, die Ärztekammer Schleswig-Holsteins sowie Bereiche außerhalb der Medizin (z. B. Justiz und Polizei) ergänzen das Lehr- und Weiterbildungsangebot.