Nach Ihrer Ankunft werden Sie als Patient des UKSH aufgenommen, was mit einigen Formalitäten verbunden ist.
Bei einem geplanten Klinikaufenthalt bringen Sie bitte für die Aufnahme folgendes mit:
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und
die Verordnung für Krankenhausbehandlung (Einweisung) Ihres Haus- oder Facharztes mit.
Sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind, zeigen Sie bitte eigenständig Ihren Befreiungsausweis vor.
Zu Beginn Ihres stationären Aufenthaltes werden Ihnen die folgenden Einwilligungsformulare zur Unterschrift vorgelegt:
Einwilligung in die Datenübermittlung zwischen Hausarzt / Vor- und Weiterbehandlern und dem UKSH
Einwilligung in Forschung und Lehre
Einwilligung zum Entlassmanagement
Auf Verlangen werden Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB) ausgehändigt.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Wahlleistungen wie Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern, Ärztliche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung) und Begleitpersonen in Anspruch zu nehmen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Wahlleistungen"
Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung, ist vor Beginn der Krankenhausbehandlung eine Vorauszahlung zu leisten.
Patienten aus EU-Staaten, die gezielt für eine Krankenhausbehandlung einreisen:
Als Patient aus einem EU-Staat benötigen Sie für die Krankenhausbehandlung im UKSH Ihre Europäische Versicherungskarte und den Vordruck „E 112“ als Nachweis, um Anspruch auf alle während Ihres Aufenthaltes notwendigen medizinischen Leistungen zu erhalten.
Patientenarmbänder
Alle stationären Patienten erhalten bei der Aufnahme ein Patientenidentifikationsarmband.