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UKSH bedankt sich bei Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung für jahrelange Unterstützung des Neugeborenen-Hörscreenings in Lübeck und Schleswig-Holstein und stellt künftige Finanzierung vor

Donnerstag, 02. August 2018

Früherkennung angeborener Schwerhörigkeiten

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit 32 Millionen Kinder an behindernden Schwerhörigkeiten. In Schleswig-Holstein kommen jährlich etwa 50 schwerhörige Säuglinge zur Welt. Diese müssen frühzeitig entdeckt und behandelt werden, damit sie möglichst normal sprechen lernen und einen zukunftssicheren Bildungsweg gehen können. Um Schwerhörigkeiten unmittelbar nach der Geburt zu erkennen, wurde – inzwischen weltweit – ein Vorsorgesystem etabliert: das Universelle Neugeborenen-Hörscreening (UNHS).

In Schleswig-Holstein wurde des UNHS bereits 2002 begonnen, sieben Jahre vor der verpflichtenden Einführung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und durch Initiative des Leiters der Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie des UKSH, Campus Lübeck, Prof. Dr. Rainer Schönweiler. Die Durchführung des Hörscreenings wird in der Regel bereits in den Geburtskliniken und Kinderkliniken vorgenommen: Bis 2009 durch Spenden finanziert, ab 2009 durch die Krankenkassen. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Hörscreening-Zentralen, die dafür sorgen, dass jedes „auffällig“ gescreente Kind einer pädaudiologischen Untersuchung und - im Falle der Bestätigung einer Schwerhörigkeit - der Hörgeräteversorgung und Frühförderung zugeführt wird. Die Hörscreening-Zentrale für Schleswig-Holstein, als eine der bundesweit ersten und von Prof. Schönweiler gegründet, ist bis heute der Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie angeschlossen.

Hörscreeningzentralen werden heute überwiegend durch Spenden finanziert, so auch auf dem Campus Lübeck seit 2003 durch die Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung mit jährlich gut 50.000 Euro, seit 2003 also mit insgesamt etwa 700.000 Euro. Außerdem gründete Prof. Dr. Schönweiler 2003 einen „gemeinnützigen Verein zur Förderung des Neugeborenenhörscreenings“ mit Sitz in Lübeck, der in deutlich bescheidenem finanziellem Umfang, aber mit personellem Engagement vieler Mitglieder, auch niedergelassener Fachärzte, die Hörscreeningzentrale aufrecht hielt. Ein prominentes Mitglied des Vereins war Lisa Dräger, die den Verein durch persönliche Spenden unterstützte.

Eine solche Finanzierung konnte allerdings nur eine Übergangslösung sein, denn die Qualitätssicherung durch eine Hörscreening-Zentrale ist in den Kinder-Richtlinien des G-BA vorgeschrieben und darf daher nicht von Spenden abhängig sein. Mit diesem Grundsatz klopft die „Aktion Frühkindliches Hören“ (AFH) der Deutschen Kinderhilfe in Berlin, in der Prof. Dr. Schönweiler seit 2011 Mitglied ist, beharrlich bei den gesundheits- und bildungspolitischen Sprechern aller Fraktionen an. Um die Versorgung zu gewährleisten, stellt das UKSH in 2018 eine finanzielle Lösung über das Krankenhausbudget sicher. 

Die großzügige Spendenbereitschaft der Stiftung gab dem Vorstand des UKSH und Herrn Prof. Dr. Schönweiler die Möglichkeit und die Zeit, eine Dauerlösung zu entwickeln. Deshalb ist das UKSH der Friedrich-Bluhme-und Else-Jebsen-Stiftung zu großem Dank verpflichtet. Mit dieser Förderung hat das Lübecker Hörscreening mit seiner Qualitätssicherung eine deutschlandweite Vorbildfunktion erreicht, anstatt - wie in vielen anderen Bundesländern – „unter zu gehen“. 

Für Rückfragen steht zu Verfügung:

Prof. Dr. Rainer Schönweiler
Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie
Leitung der Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie

Prof. Dr. Rainer Schönweiler (links), bedankte sich bei Ernst Syring, Vorsitzender der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung, für die jahrelange Unterstützung.

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Neugeborenen Hörscreening beim kleinen Karl, er erblickte am 1.8.2018 das Licht der Welt.

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Verantwortlich für diese Presseinformation

Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de

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