Zweitmeinung: Mehr Sicherheit für schwierige Entscheidungen
Jedes Jahr erkranken in Deutschland etwa 510.000 Menschen neu an Krebs (Prognose des Robert-Koch-Institutes für 2020). Die Diagnose verunsichert Patientinnen und Patienten zutiefst und kann einen schnell aus der Bahn werfen. Oft fühlt man sich mit unzähligen Fragen alleine gelassen.
Vor allem wenn es dann darum geht, sich auf eine Behandlung festzulegen, fällt es den Betroffenen oft schwer, die richtige Entscheidung zu treffen. Zweifel und Unsicherheit bestimmen Handeln und Denken. Das ist normal in solch einer Situation – es geht den meisten der Betroffenen so. Es gibt eine Vielzahl von Therapieoptionen und das onkologische Wissen verdoppelt sich alle zwei Jahre – Behandlungsentscheidungen müssen daher eine Reihe komplexer Aspekte berücksichtigen. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung kann dabei sehr hilfreich sein.
Das UCCSH bietet mit der Zweitmeinung die Möglichkeit, eine für Patientinnen und Patienten optimal abgestimmte Behandlung zu finden. In den wöchentlich stattfindenden fachübergreifenden (interdisziplinären) Tumorkonferenzen, stehen die Krebspatientin oder der Krebspatient, deren Erkrankung und Behandlungsplan im Mittelpunkt. Zusammen mit den erfahrenen UCCSH Expertenteams wird eine nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft belegte Behandlungsempfehlung erarbeitet.
Um im Universitären Cancer Center Schleswig-Holstein eine Zweitmeinung zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie vereinbaren einen Termin und kommen für eine Zweitmeinungsberatung in eine unserer Ambulanzen.
Sie bitten Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt, mit einer unserer Expertinnen oder Experten Kontakt aufzunehmen und die Sachlage mit uns zu besprechen und ggf. Ihren Fall in einer unserer interdisziplinären Tumorkonferenz vorzustellen. Dort diskutiert ein interdisziplinäres Ärztegremium die Erkrankung und Behandlung, der oder des an Krebs Betroffenen und gibt Therapieempfehlungen.
Zweitmeinungssprechstunden und Ansprechpartnerinnen und -partner:
Folgende Unterlagen und medizinische Berichte (soweit vorhanden) sind erforderlich:
Arztbriefe mit aktuellen Informationen über Ihre Tumorerkrankung (z.B. Diagnosen, Tumorstadium und Krankheitsverlauf).
Ggf. Beschluss aus einer Tumorkonferenz.
Pathologischer Befund zur Diagnose der Tumorerkrankung.
Schriftliche Befunde zu aktuellen Untersuchungen wie Ultraschall, Röntgen, Computertomographie (CT), Kernspintomographie (MRT) oder PET-CT – nicht älter als acht Wochen. CDs bitte erst nach Aufforderung an die bearbeitende Stelle schicken.
Schriftliche Berichte zu den bereits durchgeführten Behandlungen der aktuellen Erkrankung, z.B. Operationen, Bestrahlungen, Chemo-Therapien.
Kurze Informationen zu Vorerkrankungen und Begleiterkrankungen.
Aufstellung der regelmäßig eingenommenen Medikamente.
Bitte bringen Sie für das laufende Quartal einen gültigen Überweisungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt mit.
Für Informationen zu Einzelheiten der Übersendung der o.g. Unterlagen stehen Ihnen die verschiedenen Portal- und Spezialambulanzen oder die Zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.
Kontakt
Eine Terminvermittlung oder Information zu Einzelheiten der Übersendung der o.g. Unterlagen kann über die Portalambulanzen und Spezialambulanzen erfolgen.
Die Zentralen Anlaufstellen des UCCSH bei Rückfragen sind:
Cancer Hotline Mo-Fr 9:00 – 13:00 Uhr
Campus Kiel Tel.: 0431 500-18555
Campus Lübeck Tel.: 0451 500-18555
Wichtig zu wissen:
Jeder Krebspatientin und Krebspatient hat nach dem Sozialgesetz § 27b SGB V ein Anrecht auf eine Zweitmeinung.
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ist zur Aufklärung darüber verpflichtet.
Immer mehr Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ärztliche Zweitmeinung. Erkundigen Sie sich bereits im Voraus bei Ihrer Krankenversicherung.
Sie haben das Recht von Ihrem behandelnden Arzt Ihre Befundunterlagen, als Abschrift oder wenn möglich digital zu erhalten, die für die Einholung der Zweitmeinung erforderlich sind. Die Kosten die dem Arzt für die Zusammenstellung und Überlassung der Unterlagen entstehen, werden von den Krankenkassen bei Kostenübernahme der ärztlichen Zweitmeinung übernommen.
Auch unseren Patientinnen und Patienten vermitteln wir gern einen externen Arzt für eine Zweitmeinung zur Beurteilung unserer Untersuchungsergebnisse und geben alle benötigten, bei uns vorhandenen Behandlungsunterlagen mit.