Mit den besten Genesungswünschen
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung legt Ihr Behandlungsteam gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen fest. Ihr Behandlungsteam kann beurteilen wann der Heilungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass eine Entlassung zu verantworten ist. Vorzeitige Entlassung oder Abbruch der Behandlung sind nur auf eigenes Risiko und gegen Ihre Unterschrift möglich. Neben den medizinischen Aspekten sind für die Entlassungsplanung häufig Versorgungsaspekte relevant. Neben der Einschätzung des Behandlungsteams sollten dabei vor allem Ihre und die Sicht Ihrer Angehörigen berücksichtigt werden.
Vor Ihrer Entlassung findet ein ausführliches Abschlussgespräch mit Ihrem Behandlungsteam statt. Hierbei werden Sie auch darüber informiert, was Sie weiterhin beachten sollten.
Die Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern ist heute vergleichsweise kurz und nach der Entlassung dauert es meist einige Tage bis zum nächsten Arzttermin oder bis es mit der "Reha" weitergeht. Wie wird sichergestellt, dass man in den ersten Tagen zuhause gut versorgt ist? Wer bietet bei Bedarf Unterstützung?
Diese Fragen sollen bereits im Krankenhaus geklärt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassungsmanagement für Patienten sicherstellen müssen.
Das Ziel: Keine Lücke zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, sondern eine auf Sie abgestimmte, bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung.
Als Patientin oder Patient sollte man das Thema am besten auch von sich aus rechtzeitig ansprechen, vor allem, wenn man sich Sorgen macht alleine nicht zurechtzukommen. Auch für (pflegende) Angehörige kann es entlastend sein, wenn frühzeitig darüber gesprochen und geplant wird.
So können in Absprache mit Ihnen, die notwendigen Verordnungen und Terminierungen (beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Krankenpflege, ambulante Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung) noch vor Entlassung durchgeführt werden.