Aufgaben und Grundlagen der Personalrats
Das Mitbestimmungsgesetz S-H regelt die gleichberechtigte und enge Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung und dem Personalrat.
Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, organisatorischen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen: von der Einstellung bis zur Kündigung, bei Arbeitszeit und Dienstplanung etc. Ebenso sorgt er für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen. Das Mitbestimmungsgesetz S-H spricht von der Allzuständigkeit.
Mitarbeitende können sich bei Fragen und Unterstützungsbedarf, z. B. Begleitung zu Gesprächen, gerne an den Personalrat wenden. Dies gilt ebenso für alle Auszubildenden mit UKSH-Vertrag.