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Palliativstationen

Auf Palliativstationen werden vor allem Patientinnen und Patienten mit komplexen Problemen und zumeist fortgeschrittener Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung betreut, deren medizinische und / oder psychosoziale Situation eine intensive Begleitung durch ein spezialisiertes Team erfordert.

Die ganzheitliche Versorgung und umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen erfolgt durch ein spezialisiertes multiprofessionelles Team.

Die Aufnahme in den Palliativbereich dient in der Regel der kurzfristigen, zeitlich begrenzten Intervention mit folgenden Zielen:

  • Symptomlinderung

  • Verbesserung der Lebensqualität

  • anschließender, gut vorbereiteter Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung, beispielsweise in ein Hospiz

Um eine lückenlose Weiterversorgung zu Hause oder in nachfolgenden Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine enge Kooperation mit den lokalen Palliativnetzwerken, den SAPV-Teams, Hospizen und ambulanten Hospizdiensten unerlässlich.

Aufnahmekriterien der Palliativstation

Mögliche Aufnahmekriterien für Tumorpatienten auf einer Palliativstation sind:

  • Komplexe Symptom- oder Problembelastung

  • Aufwändige ärztliche oder pflegerische Versorgung

  • Überforderung oder Unsicherheit der häuslichen Versorgung

  • Fortgeschrittene, progrediente Tumor-Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die einer palliativmedizinischen Behandlung qualifizierter Palliativpflege bedarf.

  • Behandlung krankheitsbezogener Symptome anstatt Durchführung einer kausalen, kurativen Therapie.

  • Einverständnis durch die Patientinnen und Patienten

  • Lebensverlängernde Maßnahmen stehen nicht im Vordergrund

  • Planung einer Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung nach Besserung oder Stabilisierung der Beschwerden

  • Begleitung im Sterbeprozess, wenn eine würdevolle Begleitung auf einer Station oder zu Hause nicht möglich ist und ein Hospizplatz nicht schnell genug zur Verfügung steht.

Finanzierung der Palliativstation

Für die Finanzierung der Palliativstation kommen die gesetzlichen Krankenkassen auf. Der Patientin oder dem Patienten entstehen durch ihren oder seinen Aufenthalt keine zusätzlichen Kosten. Es ist lediglich die im Krankenhaus übliche Zuzahlung für stationäre Behandlung zu entrichten.

Die besondere Ausstattung der Palliativstationen kann dagegen nicht vom Klinikum allein getragen werden. Eine Finanzierung der gehobenen Ausstattung ist in der Regel nur durch Spenden von gemeinnützigen Vereinen und Privatpersonen möglich.

Gemeinsam Gutes tun! Ihre Spende zugunsten der Palliativmedizin am UKSH.

Herzlichen Dank, dass Sie sich für ein Engagement zugunsten der Palliativmedizin am UKSH interessieren.

Bitte richten Sie Ihre Unterstützung für unsere Klinik oder unsere aktuellen Gutes tun!-Spendenprojekte an den UKSH Freunde- und Förderverein „Wissen schafft Gesundheit e. V.“ (UKSH WsG e.V.)

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Stabsstelle Fundraising des UKSH gerne zur Verfügung:
Website: uksh.de/gutestun | Email: gutestun@uksh.de | Tel.: (0431 | 0451) 500 10520


UKSH Gutes tun!-Spendenkonto

Gemeinsam Gutes tun! | UKSH Freunde- und Förderverein

Empfänger: UKSH WsG e. V.
IBAN: DE75 2105 0170 1400 1352 22 | BIC: NOLADE21KIE

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung entsprechend Ihres Spendenwunsches einen der unten genanntenFW-Spendenschlüssel an:

FW20036: KI: Palliativmedizin
Für Ihre Spende zur Stärkung der Palliativmedizin (ISPZ) am UKSH, Campus Kiel, an der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin: Schwerpunkt: Palliativmedizin

FW20010: HL: Palliativmedizin
Für Ihre Spende zur Stärkung der Palliativmedizin am UKSH, Campus Lübeck, an der Klinik für Hämatologie und Onkologie: Schwerpunkt: Palliativmedizin, Interdisziplinäre Palliativstation


­­­­Die Stabsstelle Fundraising des UKSH

Als zentrale Anlaufstelle koordiniert die Stabsstelle Fundraising campusübergreifend alle Fundraising-, Spenden- und Charityaktivitäten am UKSH. Dem zugeordnet sind der UKSH Freunde- und Fördervereinsowie die Förderstiftung des UKSH. Das Fundraising des UKSH ist für seine professionelle Arbeit im Bereich Fundraising vom Deutschen Hochschulverband ausgezeichnet worden.

Ihre Spendenbescheinigung
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre vollständige Adresse und Namen bei der Überweisung oder per E-Mail an gutestun@uksh.de mit. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 € gilt der Überweisungsbeleg auch als Nachweis ggü. dem Finanzamt.

*100 % Ihres Engagements kommen bei den kleinen und großen Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen, im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie den UKSH-Mitarbeitenden an. Die Spendenverwaltungskosten werden vom UKSH getragen.


­­­­Gutes tun! und Mitglied werden in einer starken Gemeinschaft

Wir laden Sie ein, Mitglied im UKSH Freunde- und Förderverein zu werden. Damit stärken Sie nachhaltig die universitäre Gesundheitsversorgung und profitieren zugleich von einigen Vorteilen. Insbesondere zweckfreie Spenden und Mitgliedsbeiträge unterstützen den UKSH Freunde- und Förderverein dabei, dort Hilfe zu leisten, wo sie zum Wohle der kleinen und großen UKSH-Patientinnen und -Patienten, deren Angehörigen, im Bereich der Wissenschaft und Forschung sowie unserer Mitarbeitenden von großer Wichtigkeit ist. uksh.de/gemeinsam

Gemeinsam Gutes tun! Ihre Spende zugunsten der Palliativmedizin am UKSH.

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Unterschied zwischen Palliativstation und Hospiz

Bei der stationären Versorgung in Hospizen oder Palliativstationen gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede, z.B. hinsichtlich Zielen und Verweildauer. Oft kann durch die Behandlung auf der Palliativstation eine Stabilisierung des (Gesundheits-) Zustandes erreicht werden, so dass die Patientinnen und Patienten von der Palliativstation nach Hause oder in ein Hospiz entlassen werden können. Die Patientinnen und Patienten bleiben deshalb meist nur einige Tage bis wenige Wochen dort.

Einige Patientinnen und Patienten versterben auch auf der Palliativstation, wenn keine Stabilisierung erreicht werden kann oder wenn ein Hospizplatz nicht schnell genug zur Verfügung steht. In Hospizen dagegen werden schwerkranke Menschen oder Sterbende fast immer bis zum Lebensende begleitet, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Nur sehr selten gehen die Gäste eines Hospizes noch einmal nach Hause.