Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten in Freizeit und Schule sollte nicht ohne Grund bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingeschränkt werden. Regelmäßige sportliche Aktivität auf eigenem Niveau ist lebensbegleitend ein wichtiger Gesundheitsfaktor, der muskuloskelettalen Erkrankungen und Übergewicht vorbeugt und das eigene Körperbewusstsein stärkt.
Im Allgemeinen gilt: Sportarten mit überwiegend dynamischer Belastung sind günstiger als solche mit ausschließlich statischer Belastung der Muskulatur. Zu den dynamischen Sportarten gehören Laufen, Radfahren, Inline-Skaten, Tennis, Tischtennis, Schwimmen, Fußball, Basketball, Volleyball und Badminton. Weniger geeignet aufgrund der hohen statischen Belastung sind Gewichtheben und intensiver Kraftsport. Bei Einnahme von Antikoagulanzien (Blutverdünnern) ist verletzungsintensiver Sport (Boxen, Ringen) ungeeignet.
Tanzen, Rückengymnastik, Nordic Walking sind für Erwachsene gut geeignete Sportarten, um die körperliche Fitness zu erhalten. Viele Sportvereine bieten für fortgeschritten kranke Erwachsene mit Herzschwäche eine Herzsportgruppe an. Beim Herzsport ist eine Ärztin/ein Arzt anwesend, die/der einen zur Intensität des Trainings berät. Die Teilnahme an der Herzsportgruppe bedarf einer Verordnung.
Es gibt nur wenige angeborene Herzerkrankungen, die bei denen sportliche Aktivität zu einer Gefährdung führt. Hierbei handelt es sich um einige seltene Herzrhythmusstörungen und schwere Herzmuskelerkrankungen. Bei den meisten angeborenen Herzfehlern ist Sport nach eigenem Wohlbefinden ohne Probleme möglich. Patientinnen und Patienten mit einem angeborenen Herzfehler können oft schon im Kindesalter selbst einschätzen, wie weit sie sich belasten und ab wann eine Pause notwendig ist.
Die Teilnahme am Schulsport ist bei vielen Kindern mit einem angeborenen Herzfehler ohne Einschränkungen möglich. Es gibt aber auch Kinder, die trotz optimaler Behandlung ihrer Herzfehlbildung eine Belastungseinschränkung haben und auch bei größter Leistungsbereitschaft nicht die Ergebnisse Herzgesunder erreichen. Für diese Kinder erstellen wir Ihnen eine Bescheinigung in Form eines Attests für den Sportunterricht. Wir empfehlen in diesem Fall die Teilnahme nach eigenem Ermessen, dies bedeutet, dass das Kind bzw. der Jugendliche selbst festlegt, welche Sportarten mitgemacht werden und ab welcher Belastung eine Pause notwendig ist. Die Einschränkung ist bei der Benotung zu berücksichtigen oder ggf. keine Benotung vorzunehmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs. Keine Teilnahme am Sportunterricht stigmatisiert die Kinder und sollte eine Ausnahme sein. Am besten sprechen Sie mit der Sportlehrerin oder dem Sportlehrer vorab über die Herzerkrankung ihres Kindes.
Im Vereinssport ist zu bedenken, dass Kinder mit einer Belastungseinschränkung später mit der altersbedingt geforderten Leistungssteigerung - insbesondere bei Mannschaftssportarten - nicht mithalten können. Dies kann vor allem im Jugendlichenalter zu Frustration führen. Hier gilt es von Beginn an nach einer geeigneten Sportart zu suchen.
Wichtig für alle Kinder ist der Erwerb von Schwimmkenntnissen. Ermöglichen Sie ihrem Kind die Teilnahme an einem Schwimmkurs zum Erlernen von Verhalten im Wasser. Mit den meisten angeborenen Herzerkrankungen ist auch das Streckentauchen, wie es für den Erwerb der Schwimmabzeichen erforderlich ist, ohne Risiko möglich.
Die Teilnahme an Leistungssport mit dann meist täglichem Training ist eine Entscheidung, die nach der zugrundeliegenden Herzerkrankung für den Einzelfall gemeinsam beraten werden muss.
Fragen Sie uns und teilen uns Ihre Bedenken mit, bevor Sie ihrem Kind oder sich als Patientin/Patient selbst unnötige Einschränkungen auferlegen.